Gelsenkirchen. Witwe und Sohn des französischen Künstlers Yves Klein liegen mit dem Architekten des Musiktheaters, Werner Ruhnau, im Dauerclinch. Der erhebt eine Miturheberschaft auf das Gelsenkirchener Blau. Seit Jahren ziehen Kleins Erben vor Gericht, immer wieder verlieren sie gegen den Architekten.

Blau, blau, blau blüht nicht nur der Enzian. In Gelsenkirchen kennt man vor allem zwei Blau-Töne: das Schalker Königsblau und die blauen Schwamm-Reliefs im Foyer des Musiktheaters im Revier. Um die Urheberschaft des MiR-Blaus allerdings kreist seit einigen Jahren ein kurioser Rechtsstreit, den die Erben von Yves Klein immer wieder gegen den Essener Architekten Prof. Werner Ruhnau anstrengen.

Und immer wieder verlieren, sagt Ruhnau. Seit dem 16. Oktober dürfte die Welt des 91-jährigen, Essener Baumeisters Ruhnau auch erst einmal wieder himmelblau sein: „Zum siebten Mal verloren die Erben von Yves Klein einen Prozess gegen mich.“

Und darum geht’s: 1959 wurde das Musiktheater am Kennedyplatz eröffnet. Für diesen gläsernen Bau hatte Architekt Ruhnau nach dem Vorbild mittelalterlicher Bauhütten bildende Künstler in die Planung integriert. Was damals entstand und bis heute zu den spektakulärsten und schönsten Theaterbauten der Region zählt, war das Musiktheater im Revier.

Ruhnau rechnet nicht mit Abschluss

Teil der Bauhütte war auch der französische Künstler Yves Klein, weil seine monochrome Malerei besonders gut in Ruhnaus Architekturkonzeption passte. Gemeinsam habe man damals ein Konzept für die Wände entwickelt, erinnert sich Ruhnau: „Beim Beschichten der Wand- und Schwammreliefs erwies sich das von Yves als International Klein Blue (IKB) bezeichnete Medium als unbrauchbar.“ Zudem sei es feuergefährlich gewesen. Zusammen mit Klein und anderen Beteiligten habe man, so Ruhnau, aus Gelsenwasser, Caparolbinder und einem Ultramarinpigment das Gelsenkirchener Blau entwickelt.

Ruhnau betont im Gespräch mit der WAZ: „Klein wurde mit unserem Gelsenkirchener Blau berühmt und nicht mit seinem IKB.“

Yves Kleins Witwe Rotraut Uecker und Sohn Yves Klein jun. aber bestünden darauf, dass Klein seine Werke allein konzipiert und realisiert habe. Der erste Prozess rund um die Urheberschaft der Reliefs ging im August 2006 über die Bühne, die nächsten folgten Schlag auf Schlag. Die Akte Ruhnaus ist dick. Das letzte Urteil wurde am 16. Oktober 2013 in Paris gefällt, zugunsten Ruhnaus: „Das Schlimmste daran ist für mich, dass die Erben das Geschehen damals doch gar nicht miterlebt haben.“ Denn die Fakten sind nach Meinung des Zeitzeugen eindeutig: „Das kann jeder Chemiker nachweisen.“

Dass es die letzte Etappe im seit 2006 schwelenden Rechtsstreit gewesen sein könnte, das glaubt Ruhnau nicht: „Die Erben werden die Chance ergreifen, auch in Paris das oberste Gericht anzurufen.“