Gelsenkirchen. Ab kommenden Donnerstag, 1. August, wickelt das Referat Erziehung und Bildung der Stadt Anträge und Bewilligungen ab.
Die Strukturen rund um das Bildungs- und Teilhabepaket werden vereinfacht und sollen dadurch bürgerfreundlicher werden: Ab 1. August laufen die Fäden der Leistungsabwicklung bei der Stadt zusammen.
Alle Anträge und Bewilligungen für Berechtigte sowie die Abrechnungen mit allen Leistungsanbietern erfolgen also nur noch über das Referat Erziehung und Bildung, nicht mehr über das Jobcenter. Ein entsprechender Vorschlag an den Rat der Stadt und die Trägerversammlung des Jobcenters wurde angenommen.
Die Zweigleisigkeit hat damit ein Ende. Von dieser Vereinfachung profitieren sollen laut Verwaltung nicht nur die Berechtigten. Die Bereitschaft zur Mitarbeit von Leistungsanbietern z. B. für Mittagessen und Teilhabeleistungen soll ebenfalls steigen. Lediglich die Auszahlung des Schulbedarfspakets für Arbeitslosengeld II-Berechtigte wird weiter beim Jobcenter im Rahmen der Auszahlung der Regelleistungen belassen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Die nächsten Auszahlungstermine: 1. August (70 Euro) und 1. Februar 2014 (30 €).
18.500 Kinder und Jugendliche sind leistungsberechtigt
Gefördert werden Kinder und Jugendliche, wenn sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB), nach SGB XII (Grundsicherung), dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder aber, wenn die Eltern für ihre Kinder Wohngeld und /oder Kindergeldzuschlag bekommen.
In Gelsenkirchen sind rund 18.500 Kinder und Jugendliche berechtigt. Darunter 14.000 Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld sowie 4500 Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag und SGB XII sowie Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.