Essen/Gelsenkirchen.

Von einem Unglücksfall spricht der Angeklagte, dem die ganze Sache auch „leid tut“. Staatsanwältin Elke Hinterberg wirft dem 32-jährigen Gelsenkirchener dagegen vor der XVII. Essener Strafkammer vor, eine unberechtigte Kredit-Forderung in Höhe von 20.000 Euro mit einem Schuss ins Bein des angeblichen Schuldners bekräftigt zu haben.

Die ganze Geschichte hört sich etwas verworren an. Ginge es um Schutzgelderpressung, um organisierte Kriminalität, dann machte das Ganze noch einen Sinn. Aber so hören sich die Geschichten der Anklage und die des Angeklagten ein wenig unrealistisch an.

In die Wand geschossen

Am 31. Dezember 2012 erschien der Angeklagte jedenfalls im Büro eines Fleischbetriebes in Schalke. Laut Anklage forderte er 20.000 Euro. Das Geld wollte der Chef der Firma nicht zahlen, weil er die Forderung als unberechtigt einstufte.

Immerhin hatte er dem Besucher bereits ein Darlehen über 100.000 Euro mit einem Zinssatz von zehn Prozent zurückgezahlt, nachdem er finanzielle Schwierigkeiten hatte. Doch der Besucher ließ sich nicht vertrösten und schoss erst einmal knapp neben dem Chef in die Wand und dann in dessen Bein. Er riet ihm, bis um 18 Uhr zu zahlen, sonst passiere der Familie etwas. So schildert die Anklage den Fall.

Opfer soll im August gehört werden

Der Angeklagte sieht dagegen sich als Opfer, weil der Firmenchef ihn für seine Arbeit und eine Fahrt in die Türkei nicht bezahlt hätte. Die zugesicherten 20.000 Euro seien am 31. Dezember wieder nicht gezahlt worden. Da habe er eine Pistole auf dem Tisch gesehen, sich bedroht gefühlt und geschossen.

Zum Prozessauftakt geht es noch um den Fahrzeugpark des Angeklagten (Opel Astra, 5er BMW, Mercedes 500), der in der „Eventmanagement-Firma“ seiner Frau beschäftigt ist, die eigentlich Arzthelferin ist. Gemunkelt wird, dass der Angeklagte zu einem türkischen Ableger der Hells Angels gehört. Im August soll das Opfer des Schusses gehört werden.