Gelsenkirchen/Essen. Er verbreitete als Feuerteufel Angst und Schrecken in Gelsenkirchen: Christian P. (33) legte immer wieder Brände in Wohnhäusern. Mal war er frustriert, mal wollte er eine Frau umbringen, weil die ihn abgewiesen hatte. Nun muss er ins Gefängnis: Das Essener Schwurgericht verurteilte ihn zu einer langen Haftstrafe.
33 Jahre ist Christian P. erst alt. Den Großteil seines Lebens dürfte er noch vor sich haben. Aber jetzt wird er für nicht absehbare Zeit weggeschlossen. Auf zwölf Jahre Haft und anschließender Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung erkannte am Freitag das Essener Schwurgericht gegen den Gelsenkirchener, der aus Frustration Feuer in Wohnhäusern legte.
„Er ist draußen gefährlich“, leitete Richter Andreas Labentz die Urteilsverkündung ein. Denn der Angeklagte sei ein Mann „mit zwei Gesichtern“. Auf der einen Seite der „umgängliche und entwaffnend offene Angeklagte“, den die Kammer erlebt habe.
Auf der anderen Seite der „dominante und rücksichtslose Mann, der in einem ständigen Konflikt mit seiner Umwelt lebt und keine festen Kontakte hat“. Gefährlich sei er, weil er seine Umgebung nicht nur mit Drohungen in Angst und Schrecken versetze, sondern diese auch in die Tat umsetze.
Er wollte eine Angebetete "abfackeln"
Zur schlimmsten Tat gehört das Feuer, das er am 25. Januar in der Gelsenkirchener Luitpoldstraße in einem Mehrfamilienhaus legte. Dort lebte eine Frau, die ihn abgewiesen hatte. Über längere Zeit hatte er sie immer wieder bedrängt, ihr gedroht. Was er mit dem Feuer erreichen wollte, räumte er im Prozess unumwunden ein: „Ich wollte sie abfackeln.“ 13 Parteien wohnten in dem Haus. Nur mit viel Glück konnten sie gerettet werden.
In Wilhelmshaven hatte er am 1. Dezember ebenfalls ein Feuer in einem Haus mit 18 Parteien gelegt. Aus Frust. Verletzt wurde dort zum Glück niemand.
Erst ein Jahr zuvor war Christian P. aus der Haft entlassen worden. Sieben Jahre hatte er sitzen müssen, weil er in Krefeld eine Brand- und Einbruchserie hingelegt hatte. Als voll schuldfähig gilt er der psychiatrischen Gutachterin Maren Losch, von der er sich allerdings nicht untersuchen ließ. Das Essener Schwurgericht übernahm diese Wertung. Psychisch krank sei der Angeklagte nicht, stellte Richter Labentz fest. „Das habe ich auch nie behauptet“, kommentierte der Angeklagte.
Mit dem Urteil scheint der Angeklagte zufrieden zu sein
Oft ging er im Urteil auf Äußerungen des Richters ein. Freundlich und interessiert klang das. Etwa wenn Labentz meinte, irgendetwas verberge der Angeklagte in seinem Kopf, da müsse er sich offenbaren. „Was soll das denn sein?“, wollte Christian P. wissen. „Das wissen wir auch nicht“, sagte Labentz, „vielleicht etwas in der Jugend“. „Das wäre zu einfach“, meinte P., der sich mit dem Urteil zufrieden zeigte. Auf eine Revision will er verzichten: „Ich möchte für meine Straftaten büßen.“