Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen zahlte wegen Nebenjobs nur 20 Prozent der Ruhestandsbezüge an eine 57-jährige aus. Die Ex-Beamtin wehrte sich dagegen vor Gericht, zog Freitag bei der Verhandlung aber ihre Klage zurück. Weitere Rückzahlungsforderungen der Stadt sind gewiss.
Wer als Beamter vorzeitig wegen Krankheit in den Ruhestand geht, der sollte bei zusätzlichen Einnahmen Rücksprache mit seinem ehemaligen Dienstherrn halten. Für die ehemalige städtische Beamtin Marianne S. kamen die vermeintlich lukrativen Nebeneinkünfte als Bumerang zurück. Die Stadt hatte den Nebenverdienst mit ihren Ruhestandsbezügen verrechnet. Dagegen klagte die 57-Jährige vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht.
Die Frau hatte seit 1984 im Bereich „Integration von Behinderten“ gearbeitet. Wegen Krankheit musste sie ihre Arbeit immer wieder aufgeben, ehe sie ab Mitte 2003 dauernd dienstunfähig geschrieben wurde. 2005 ging sie in den vorzeitigen Ruhestand. Schon während ihrer Dienstzeit war Marianne S. im Sozialverband Deutschland aktiv, wurde 1998 Bezirksvorsitzende für Bottrop/Gelsenkirchen, 2003 1. Vorsitzende im Landesverband und gleichzeitig Mitglied im WDR-Rundfunkrat. Sie stieg bis zur Vizepräsidentin des Bundesverbands auf.
Rückzahlungsrechnung
In den Jahren 2005 und 2006 kassierte die Frau parallel zu ihren Ruhestandsbezügen 68000 Euro für ihre Tätigkeiten beim Sozialverband und im Rundfunkrat. 2007 wurden ihr für ihre Tätigkeit 54000 Euro überwiesen, 2008 gut 63000 Euro. Die Stadt, die erst 2008 von den Nebeneinkünften erfuhr, machte eine Rückzahlungsrechnung auf, die sie ihrer früheren Mitarbeiterin präsentierte. Dabei schrumpfte ihr Ruhestandsgeld bis auf die gesetzlich zulässige Untergrenze von 20 Prozent. Marianne S. legte zunächst Widerspruch ein, zahlte dann einmalig 25000 Euro zurück.
Vor drei Jahren legte die 57-Jährige ihre Ämter beim Sozialverband nieder. Die Stadt strengte auf Grund der zahlreichen Nebeneinkünften ein Reaktivierungsverfahren an. Beim positiven Ausgang für die Stadt hätte Marianne S. ihre Arbeit wieder aufnehmen müssen. Das Beamtenverhältnis wurde 2010 aufgelöst.
Aufwandsentschädigung beim WDR
Das Gericht hatte zu klären, ob es sich bei den Einnahmen tatsächlich um Aufwandsentschädigungen handelte. Die Meinung bei der Erörterung war eindeutig. Es könne nicht sein, meinte der Vorsitzende, dass eine Aufwandsentschädigung beim WDR die Ausmaße eines Monatsgehalts erreichten. Er fragte die Klägerin, warum sie sich bei der ungewöhnlichen Höhe der Einkünfte nicht vertrauensvoll an den Dienstherrn gewandt habe. Denn ihr hätte bewusst sein müssen, dass sie mit Abzügen zu rechnen habe. Ohne Verrechnung mit dem Ruhestandsgeld stellen die Einnahmen eine unrechtmäßige Bereicherung dar.
Die Klägerin sah offensichtlich ihre Felle davonschwimmen und zog nach längerer Beratung mit ihrem Anwalt die Klagen zurück. Weitere Rückzahlungsforderungen durch die Stadt sind der 57-Jährigen gewiss. Ein wenig gespart hat sie trotzdem. Da das Gericht kein Urteil verkünden musste, blieben ihr zusätzliche Gerichtsgebühren von etwa 1700 Euro erspart.