Gelsenkirchen. . Viele exotische Arten müssen bei der Unteren Landschaftsbehörde angemeldet werden. Beschlagnahmt werden auch präparierte Exemplare.

Schlangen, Spinnen, Chamäleons, Skorpione, Geckos - wie viele exotische Tiere in Gelsenkirchen gehalten werden, können Kay Kruppa (44) und Frank Schäble (55) von der Unteren Landschaftsbehörde im Referat Umwelt nicht genau sagen. Fest steht aber, dass die Zahl solcher Tiere in Haushalten zugenommen hat. „Einige tausend sind es schon“, sagt Kruppa. Die Dunkelziffer sei um ein Vielfaches höher. Zwischen 3000 und 4000 Halter gibt es in der Stadt.

Und was für Tiere werden angemeldet? Kruppa: „Klassiker sind Landschildkröten, die werden praktisch täglich gemeldet.“ Chamäleons und Geckos seien ebenfalls beliebt. Schlangen und Warane werden seltener angemeldet, weil sie schwierig zu halten seien. Die Anmeldung ist kostenlos.

Ausgestopfte Kaimane in einer Zoohandlung

Wird ein Halter ohne gültige Papiere erwischt, läuft es auf eine Verwarnung hinaus. „Bei Händlern und Züchtern wird dann behördenrechtlich eingegriffen“, erklärt der Beamte. Bekommen Tiere Nachwuchs, muss dieser auch angemeldet werden: „Dann gilt man automatisch als Züchter.“ In Gelsenkirchen gibt es 15 Züchter, für die das Umwelt-Referat die Papiere ausstellen muss.

Kay Kruppa zeigt zwei ausgestopfte Kaimane, die er in einer Zoohandlung beschlagnahmt hat. „Die standen dort als Ausstellungsstücke herum“, sagt der 44-Jährige. Die Überprüfung erfolgte nach einem Hinweis aus der Bevölkerung. Die Haltungsbedingungen für die „echten“ Tiere ließen zu wünschen übrig. Kruppa: „Solchen Läden gibt es meistens ein halbes Jahr, dann müssen sie zumachen.“ – So auch die betreffende Zoohandlung.

Handtaschen aus Krokodilleder

Auch im Keller der Behörde lagern beschlagnahmte Sachen, Handtaschen aus Krokodilleder etwa, die zum Teil aus einem Second Hand-Laden stammen. Die Untere Landschaftsbehörde ist aber nicht nur für als exotisch geltende Tiere zuständig, sondern für sämtliche Typen aus Fauna und auch Flora, die unter Artenschutz stehen – rund 60.000, darunter auch einheimische Tiere.

Jeder, der ein Tier, das nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und den entsprechenden EU-Bestimmungen als selten oder vom Aussterben bedroht eingestuft ist, muss von der Unteren Landschaftsbehörde eine Vermarktungsgenehmigung ausgestellt bekommen. „Der Artenschutz gilt aber auch für tote Tiere und Produkte aus Tieren“, erklärt Frank Schäble.

Keine Kontrollen bei Haltern

„Wir haben nur das Recht, zoologische Handlungen und Züchter ohne Ankündigung zu überprüfen“, so Kruppa. „In Privatwohnungen dürfen wir nicht rein. Nur, wenn Gefahr im Verzug ist. Und auch dann dürfen wir nur mit der Polizei in eine Wohnung.“ Gerade fünf Mal im Jahr müssen die beiden Kollegen durchschnittlich ausrücken. Meistens gehen sie dann Hinweisen von Nachbarn nach.

Kruppa und Schäble erinnern sich an unangenehme Begegnungen: An die Kontrolle bei einem Junkie etwa. Der Schlangenhalter hatte die Kontrolle über seine Futtertiere verloren, die Mäuse hatten sich selbstständig gemacht, der Mann war nicht mehr Herr der Lage.

In einem anderen Fall hatten Anwohner einen Nachbarn gemeldet. In dessen Wohnung fanden die Beamten mehr als 20 Schlangen. Papiere konnte der Halter zwar zunächst nicht vorweisen, aber einen Tag später fand er die Unterlagen doch noch. So etwas komme vor, sagt Kay Kruppa. Beschlagnahmte Tiere werden meistens in Auffangstationen untergebracht. Kruppa: „Die platzen aus allen Nähten.“