Gelsenkirchen. Ring frei zur zweiten Runde - das 2012 gefällte Urteil zugunsten von Gelsenkirchen läuft Ende März aus. Das Best-Western Hanse-Hotel am Strand von Rostock-Warnemünde legt Berufung ein. Der Streit geht weiter.

Der Streit um das Best-Western Hanse-Hotel am Strand von Rostock-Warnemünde geht offenbar in die nächste Runde. Wie die WAZ erfuhr, will sich die Hansestadt nicht geschlagen geben und Berufung gegen ein Gerichtsurteil einlegen, das Ende 2012 zugunsten von Gelsenkirchen ausgefallen war; die Frist dafür läuft Ende März aus.

Und darum geht es: Zum Bestand von Gelsen-Log, einem Unternehmen der städtischen Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH (GEW), zählt seit 1991 das Hanse-Hotel (vier Sterne). Der ganze Ärger kam auf, als die Gelsenkirchener vor ein paar Monaten eine Option zogen und ihr lukratives Hotel-Engagement an der Ostsee bis zum Jahr 2031 verlängerten (wir berichteten). Das wiederum gefiel der Kommunalen Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE) der Hansestadt Rostock gar nicht. Sie zweifelte die Rechtmäßigkeit der Vertragsverlängerung an, zumal sie selbst für die Instandhaltung der Außenfassade des Haus zuständig bleibt, ohne jedoch Gewinne abschöpfen zu können.

GEW bekam vor Gericht Recht

Die KOE zog also vor Gericht und wollte dort feststellen lassen, dass der Pachtvertrag sittenwidrig sei. Den Vertretern von Gelsen-Log wurde dabei u.a. polemisch Wucher unterstellt. Auch kursierten Zahlen im Gewinnbereich von gut 2 Millionen Euro pro Jahr, die GEW-Geschäftsführer Ulrich Köllmann damals schon als Märchen einstufte. Köllmann konnte auch keine Vertragsverletzung erkennen und bekam am Ende Recht.

Und jetzt? „Meine Auffassung zu diesem Thema hat sich nicht verändert“, sagte der Geschäftsführer zur WAZ und glaubt fest an einen weiteren Erfolg vor Gericht, falls es soweit kommen sollte.