Gelsenkirchen. Die Noch-Ehefrau von Ex-Schalke Manager Rudi Assauer wird vom Arbeitsgericht Gelsenkirchen verurteilt, gut 800 Euro Lohn nebst Zinsen für kleinere Arbeiten nachträglich an einen jungen Mann zu zahlen. Kopfschütteln auf Seiten der Beklagten, sämtliche Arbeitseinsätze werden abgestritten.
Richter Heinz Greb ist ein freundlicher Mann. „Haben beide Parteien mal darüber nachgedacht, sich gütlich zu einigen“, fragt der Vorsitzende der 4. Kammer des Arbeitsgerichtes Gelsenkirchen lächelnd in die Runde.
Zu seiner Rechten sitzen die Beklagte Britta Assauer, Noch-Ehefrau von Ex-Schalke-Manager Rudi Assauer und zu seiner Linken Benjamin L., der vor Gericht für kleinere Arbeiten ausstehenden Lohn einklagt. Doch die versteinerten Mienen nehmen die Antwort vorweg. Eine Einigung ist morgens um 9 Uhr mindestens so weit weg, wie ein stahlblauer Himmel über Schalke.
Kein Arbeitsvertrag
1380 Euro will Benjamin L. erstreiten für Arbeiten wie Fahrdienst, Einkäufe oder die Versorgung der Hunde und Meerschweinchen Assauers vom 15. März bis zum 5. April 2012. „15€ Stundenlohn waren abgemacht“, führt der junge Mann immer wieder vor der Kammer aus, „92 Stunden“ hat er säuberlich aufgelistet.
Die Gegenseite sieht das anders. „Der Kläger hat keine Arbeitsleistung erbracht, wofür soll ich also zahlen“, weicht Britta Assauer mit einer Gegenfrage aus, als Richter Greb wissen will, warum niemand auf die Idee kam, einen Arbeitsvertrag aufzusetzen, als abzusehen war, dass die Tätigkeiten des Helfers das übliche Maß an Gefälligkeiten übersteigen würden. Assauer trug seinerzeit den Arm in Gips, war gehandicapt. Darauf gibt es keine eindeutige Antwort, mehrere Zahlen hätten im Raum gestanden.
Respekt ist das Mindeste
Kurz darauf versucht Britta Assauer mit einer Liste von angeblichen Nebentätigkeiten Benjamin L. so hinzustellen, als ob er aufgrund seiner Vielzahl von Beschäftigungsverhältnissen die Stunden nie im Leben hätte ableisten können. Benjamin L. bricht dabei in schallendes Gelächter aus.
Spätestens jetzt reißt Greb der Geduldfaden. „Um Sozialversicherungsbetrug kümmern sich andere. Herr Anwalt, sehen Sie zu, dass ihr Mandant sich angemessen verhält.“ Respekt ist das Mindeste, was der Richter einfordert, zielführendes Arbeiten das, was er seiner Berufung abverlangt.
Beklagte muss zahlen
Und so stellt er die Kontrahenten vor die Wahl: weitere Nachweise / Zeugen zu dem strittigen Stundenlohn zu erbringen. Ansonsten sehe er kein Problem für die Schlüssigkeit § 612 zu bemühen und für niedere Tätigkeiten 8,82€/Std. anzusetzen. Macht: 811,44€ brutto.
Kopfschütteln auf Seiten der Beklagten, sämtliche Arbeitseinsätze werden abgestritten. Folge: Die Entscheidung fällt erst um 14 Uhr.
Urteil: Die Beklagte hat 811,44 € brutto nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem üblichen Basissatz ab 25.10.’12 zu zahlen.
Weiterer Gerichtsprozess steht an
Britta Assauer hat nach der Urteilsverkündung gesagt, „Berufung einlegen zu wollen“. Sie könne nicht für Unwahrheiten zahlen. Derzeit wohnt sie in der Villa ihres (Noch-)Ehemannes Rudi Assauer an der Cranger Straße. Der frühere Fußballmanager ist an Alzheimer erkrankt.
Er steht unter der Obhut seiner Tochter, das Haus soll verkauft werden. Bereits am heutigen Mittwoch (27.) soll Britta Assauer erneut vor einem Gericht erscheinen, wie es aus gut unterrichteten Kreisen heißt. Ort des Rechtsstreits ist das Amtsgericht Buer, hier soll es um ausstehende Honorare für einen Rechtsanwalt gehen.