Gelsenkirchen.

Für die Spielhallenbetreiber der Stadt wird die Luft bald dünner. Im vergangenen Jahr unterschrieb NRW den neuen Glücksspielstaatsvertrag, mit dem der Staat die Spielsucht eindämmen will. In diesem sind neue gesetzliche Regelungen festgeschrieben, die den Betrieb der Hallen deutlich einschränken. Betroffenen geht das neue Regelwerk jedoch nicht weit genug.

Zum einen betrifft die verschärfte Gesetzeslage die Sperrzeiten der Groschengräber-Hallen. Diese untersagt das Spielen zwischen 1 und 6 Uhr — das ist auch jetzt schon verboten und nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt. „Diese haben wir auch vorher nicht erteilt“, erklärt Stadtsprecher Martin Schulmann.

105 Konzessionen an 70 Standorten

Eine weitere Neuerung sind die Abstandsregelungen: Mehrere Casinos in kurzen Abständen nebeneinander sind zukünftig nicht mehr erlaubt. Zudem muss ein Abstand von 350 Metern zu Schulen und Kindergärten eingehalten werden. Ebenso wenig sind Mehrfachkonzessionen erlaubt. Der Trend geht nämlich zu immer größeren Spieletablissements, die gleich mehrere Eingänge bzw. Hallen und somit mehrere Konzessionen haben.

Immerhin dürfen pro Konzession zwölf Geräte aufgestellt werden – wer die dreifache Erlaubnis hat, kassiert auch dreifach. So gibt es in Gelsenkirchen 105 Konzessionen an 70 Standorten. Eine weitere Änderung greift in das Erscheinungsbild der Spielhallen ein. „Der Begriff Casino muss durch Spielhalle ersetzt werden“, weiß Schulmann. Neu ist auch, dass Betreiber ein Sozialkonzept einreichen müssen, in dem sie beschreiben, was sie gegen Spielsucht unternehmen.

Übergangsfrist bis zu fünf Jahren

Aktiv werde das Ordnungsamt zur Zeit aber nicht, sagt Schulmann. Denn für die meisten Änderungen hat der Gesetzgeber den Betreibern Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren eingeräumt. „Die Jetzigen genießen Bestandsschutz und müssen zunächst einmal nichts ändern“, so Schulmann.

Es sei denn, es gibt Neuanträge. Für die gelten die neuen Regeln ab sofort. Den „älteren“ Casinos geht es also erst in den kommenden Jahren an den Kragen. Wenn es soweit ist, werde das Ordnungsamt kontrollieren und entsprechende Bescheide an die Inhaber verschicken. Schulmann weiß: „Da wird es sicherlich so manche Klage geben.“

Wenig sinnvoll

Peter Müller (Name geändert) gehen die Änderungen nicht weit genug. Zwar begrüßt der Leiter der Anonymen Spielsüchtigen, einer Gelsenkirchener Selbsthilfegruppe, generell die Verschärfung der Gesetzeslage, hält diese aber für wenig sinnvoll. „Solange der Staat am Glücksspiel mitverdient, wird er auch nicht wirklich was ändern wollen.“

Spielsüchtigen könne nur helfen, Casinos dicht zu machen. Wer spielen will, den halten auch schärfere Auflagen für Betreiber nicht ab – da helfen nur drastischere Mittel. Wünschen würde er sich mehr Kontrollen des Ordnungsamtes. „In den vielen Jahren, in denen ich gespielt habe, wurde nur ein einziges Mal in der Spielhalle kontrolliert.“