Düsseldorf. . In Nordrhein-Westfalen soll ab Mai 2013 ein striktes Rauchverbot herrschen, auch in Kneipen. SPD und Grüne einigten sich auf ein scharfes Nichtraucherschutzgesetz. Ausnahmen sind nur für private Feiern vorgesehen. Der Landtag muss noch zustimmen, doch gilt eine Annahme des Entwurfs als sicher.

In den nordrhein-westfälischen Gaststätten gilt ab 1. Mai ein striktes Rauchverbot. Darauf haben sich nach jahrelangem Streit SPD und Grüne verständigt. Auch in Eckkneipen soll grundsätzlich nicht mehr geraucht werden dürfen. Einzige Ausnahme: geschlossene Gesellschaften für private Familienfeiern.

Nach dem gestrigen Beschluss der Koalitionsfraktionen gilt das generelle Rauchverbot auch für Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen. Gastwirten, die bereits in Umbauten für Nichtraucherräume investiert haben, sollen nun doch keine Übergangsfristen eingeräumt werden. Heute bringen SPD und Grüne ihren Änderungsantrag zum Nichtraucherschutzgesetz im Gesundheitsausschuss ein. Schon in der kommenden Woche wird sich der Landtag damit befassen.

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Auch in Hochschulen, im Landtag und bei anderen Verfassungsorganen gilt ab Mai ein generelles Rauchverbot. Aus Sicht von Rot-Grün werden mit dem geplanten Gesetz Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie beseitigt, die durch viele „Schlupflöcher“ im alten Gesetz entstanden seien. Auch die umstrittenen Raucherclubs gehören dann der Vergangenheit an. „Die Kneipenkultur in NRW wird durch den konsequenten Nichtraucherschutz nicht sterben“, sagte SPD-Gesundheitspolitikerin Angela Lück. Das Gesetz werde für alle Seiten so praktikabel wie möglich gestaltet.

Raucherkneipen in Witten

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Strenge Auflagen für Ausnahmen vom Rauchverbot

Auch bei Firmen- und Vereinsfeiern in Gaststätten gilt künftig ein Rauchverbot. Bei privater Nutzung darf nur geraucht werden, wenn die Feier angemeldet, der Kreis der Eingeladenen benannt wird und der Gastgeber die vollen Kosten übernimmt. „Gastwirte und Ordnungsbehörden in den Kommunen haben bis Mai nächsten Jahres Zeit, sich auf das neue Gesetz einzustellen“, sagte Lück. Der Grünen-Abgeordnete Arif Günal erklärte, NRW stehe mit dem bisherigen Gesetz bundesweit als „Schlusslicht“ da.

CDU und FDP hatten stets Ausnahmen vom Nichtraucherschutz für Eckkneipen und in Festzelten verlangt. Der Hotel- und Gaststättenverband fürchtet durch ein ausnahmsloses Rauchverbot ein „Kneipensterben“ in NRW. Mit der geplanten Gesetzesverschärfung orientiert sich die rot-grüne Koalition weitgehend am Nichtraucherschutzgesetz in Bayern. Dort darf selbst beim traditionellen Oktoberfest nicht mehr geraucht werden.

Recht auf Selbstbestimmung und Rauchverbot

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