Gelsenkirchen. . Das Urteil gegen den Polizisten Dirk L. aus Gelsenkirchen wegen versuchter schwerer Brandstiftung ist rechtskräftig. Von seiner seit dieser Zeit vermissten Ehefrau Annette fehlt weiterhin jede Spur. Dirk L. steht nach wie vor unter Verdacht, sie in Buer getötet zu haben.
Das Urteil gegen den Gelsenkirchener Polizisten Dirk L. (45) wegen versuchter schwerer Brandstiftung ist rechtskräftig. Damit verliert der seit Sommer 2010 vom Dienst suspendierte Beamte automatisch seine Arbeitsstelle. Von seiner seit dieser Zeit vermissten Ehefrau Annette fehlt weiterhin jede Spur.
Die Staatsanwaltschaft Essen verdächtigt ihn weiterhin, die damals 44 Jahre alte Ehefrau in der ehelichen Wohnung in Buer getötet und die Leiche später an einem bislang nicht entdeckten Ort versteckt zu haben, sagte am Montag Staatsanwalt Marcus Schütz gegenüber der WAZ. Eine neue Spur habe sich bislang aber nicht ergeben, die Ermittlungen gingen weiter.
Verhältnis zu einer Kollegin
Das Motiv für die Tötung der Ehefrau, Mutter der gemeinsamen vier Kinder, sehen die Ermittler in dem Verhältnis des Polizisten zu einer heute 35 Jahre alten Kollegin. Sie war schwanger von ihm und drängte auf eine Aussprache mit seiner Frau. Um dies zu verhindern hätte er sie Ende Mai 2010 umgebracht. Erst einige Tage später meldete er sie als vermisst. Den Verdacht gegen ihn stützen die Fahnder auf neue Matratzen im Ehebett, verbrannte Matratzen im Wald, den ausgebrannten Mercedes seiner Frau und Leichenspürhunde, die anschlugen.
Während dieser Ermittlungen klärte die Polizei den Brandanschlag im Treppenhaus eines Hauses, in dem eine Freundin seiner Frau wohnte. Mit dieser Aktion wollte Dirk L. verhindern, dass sich seine schwangere Freundin und seine Frau treffen. Dank glücklicher Umstände erlosch das gelegte Feuer wieder. Wäre es in vollem Umfang ausgebrochen, hätte der im Obergeschoss schlafende zwölfjährige Sohn der Freundin seiner Frau keine Chance gehabt.
Angeklagter bestreitet
Dirk L., der die Tötung seiner Frau ebenso bestreitet wie den Brandanschlag, war in erster Instanz vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Essen hielt den Schuldspruch aufrecht. Es minderte die Strafe aber auf zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung, weil es den Anklagevorwurf des Besitzes kinderpornografischer Bilder auf dem Computer des Polizisten eingestellt hatte.
Das Oberlandesgericht Hamm sah auf die Revision des Angeklagten keine Rechtsfehler in dessen Verurteilung. In der mündlichen Urteilsbegründung hatte der Essener Richter Volker Uhlenbrock im März 2012 „den konkreten Verdacht“ gegen Dirk L. angesprochen, dass dieser Annette L. umgebracht habe. Uhlenbrock appellierte an den Polizisten: „Wir hoffen, dass Sie Ihren Kindern gegenüber einmal reinen Tisch machen.“