Gelsenkirchen. Nachdem ein Mann vom Gelsenkirchener Amtsgericht wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, legte er Berufung ein. Vor einem Essener Berufungsgericht gestand der Angeklagte nun und entschuldigte sich - das ersparte ihm den Gefängnisaufenthalt.

Vierzehn Jahre nach der Vergewaltigung in Gelsenkirchen gab es Dienstag vom Angeklagten (37) vor einem Essener Berufungsgericht ein Geständnis und eine Entschuldigung. Spät, aber nicht zu spät!

Nachdem das Gelsenkirchener Amtsgericht den Mann im Juli zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt hatte, konnte er das Gericht gestern nach sechs Monaten Untersuchungshaft mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe verlassen.

Sie wollte als Jungfrau in die Ehe. Er akzeptierte das nicht. So kam es am 5. September 1998 in der Gelsenkirchener Wohnung des Onkels des jetzt 37-Jährigen zu der Vergewaltigung. Seine damals 25-jährige Braut zeigte ihn an, ein Haftbefehl wurde erlassen.

Leben unter falschem Namen

Zum Prozess kam es damals nicht: Der Asylantrag des Türken wurde zu dieser Zeit abgelehnt. Er musste das Land verlassen, ging nach Paris. Dort lebte er unter einem anderen Namen und war so für die Behörden nicht erreichbar. Erst als er unter seiner echten Identität Kinder seiner Lebensgefährtin adoptieren wollte, wurde man auf ihn und auf den alten Haftbefehl aufmerksam. Die französischen Behörden nahmen ihn fest und lieferten ihn nach Deutschland aus.

In Gelsenkirchen wurde ihm endlich der Prozess gemacht. Er bestritt die Vorwürfe. Doch die Richter glaubten der jetzt 39-Jährigen, die als Nebenklägerin auftrat. Sie leidet nach eigenen Angaben noch heute erheblich unter den Folgen der Tat.

Spät, aber nicht zu spät

Der 37-Jährige legte ebenso wie die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Gestern dann entschloss er sich zum Geständnis.

„Es kommt zwar denkbar spät“, so Richterin Dr. Anette Rabe, wirke aber dennoch strafmildernd. Für ihn sprach außerdem, dass die Tat lange zurück liegt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist und dass er sich eine bürgerliche Existenz aufgebaut hat. „Wir sehen sehr wohl, dass eine Strafaussetzung zur Bewährung die Nebenklägerin nicht glücklich machen kann“, wendet sich die Richterin an das Opfer. Aber die 39-Jährige habe nach vierzehn Jahren zumindest die Genugtuung, dass es überhaupt keinen Zweifel mehr gebe, dass sie die Unwahrheit gesagt haben könnte.