Bergkamen. . Für fünf Jahre möchte der Staatsanwalt den 51-jährigen Ex-Bergkamener hinter Gittern schicken. Der Vorwurf. jahrelanger Missbrauch seiner Stieftochter
„Sie sind eine tickende Zeitbombe, bei der die Uhr bereits rückwärts tickt.“ Diesen Vorwurf vom Anwalt des Opfers wies der 51-jährige Angeklagte weit von sich und nahm sich auch am Schluss der recht eindeutigen Beweisaufnahme nichts von dem Vorwurf an, seine damals sechsjährige Stieftochter über Jahre missbraucht zu haben.
Aber selbst die Pflichtverteidigung des Ex-Bergkamener ist nicht von seiner Unschuld überzeugt und forderte keinen Freispruch, sondern bat um „eine milde Strafe“, die die Staatsanwaltschaft mit fünf Jahren Haft bezifferte. Ein Urteil spricht die 33. Strafkammer des Landgerichtes Dortmund am Donnerstag.
Die psychologische Sachverständige Dr. Melanie Badstieber ließ keinerlei Zweifel an der Glaubwürdigkeit des heute 19-jährigen Opfers, dem sie attestierte: „Ohne realen Erlebnisbezug wären ihre genauen Schilderungen nicht möglich gewesen.“
Auch 13 Jahre nach dem ersten sexuellen Übergriff – damals musste sich das Kind auf die Stirn des ehemaligen Marinesoldaten und Lackierers setzen – sind die einschneidenden Erlebnisse nicht verblasst.
Die Gutachterin sprach von einem „guten Erinnerungsvermögen“, das mangels eigener Phantasie sehr realitätsnah sei. Eine Belastungstendenz aus Rache schloss sie aus. So berichtete die junge Frau, die mit 15 selbst Mutter wurde, ruhig und besonnen von bis zu 30 sexuellen Belästigungen in der Woche, die selbst die Anwesenheit der Mutter oder einer Skatrunde im Nachbarraum nicht verhindern konnte.
Auf dem Weg zur Toilette sei der Stiefvater, der sich gern schon mal einen trank, im Kinderzimmer vorbeigekommen und habe sie, wie er es stets nannte, „zur Strafe“ gezwungen: Mal zu einer kurzen Berührung, dann zur versuchten und später zur vollendeten Vergewaltigung – bis vor gut vier Jahren, als sie mit ihrem Sohn schwanger war
Zu dieser Zeit ließ der Angeklagte von ihr ab. Die Frau fürchtete aber, dass ihrer jüngeren Schwester (10) ein ähnliches Schicksal bevorstehen könne.
Im offenen Strafvollzug
Nach den ersten gelungenen Annäherungen sei das ein real drohendes Szenario gewesen. Der Vater habe seine Neigungen (Damen-Dessous und Strumpfhosen) ebenso ausgelegt wie seinen offensichtlichen Drang nach jungen Mädchen und Frauen. „Das ist krankhaft“, so der Anwalt des Opfers, Ralph Reckmann, der den Angeklagten (51) nach anfänglichem Zögern doch noch dazu brachte, das Alter seiner aktuellen Lebensgefährtin anzugeben: „17“, sagte er kleinlaut.
Bis zur Urteilsverkündung verbringt der ehemalige Pächter einer Gastwirtschaft die Zeit im offenen Strafvollzug. Er sitzt eine Ersatzhaft ab, da er eine Geldstrafe nicht bezahlen konnte. Zu der Ersatzhaft hatte ihn im vergangenen Jahr das Amtsgericht Lünen verurteilt. Nach mehreren Vorstrafen (Betrug, Diebstahl) hat der mittlerweile arbeitslose Angeklagte in die Kasse seines Sparclubs gegriffen und sich mit den Einlagen der Mitglieder bereichert.