Essen/Gelsenkirchen. . Ein 27-jähriger Gelsenkirchener muss nach einer Messerattacke im Januar in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. So hat es das Landgericht Essen entschieden. Seine Psychose sowie seine Alkohol- und Drogensucht wurden bislang nicht behandelt.
Ein Prozess mit ungewöhnlicher Wende: Mit einem Küchenmesser hatte ein Gelsenkirchener in der Nacht des 10. Januar in einer Wohnung an der Moritzstraße in der Altstadt auf seinen Freund eingestochen, das gestand er am ersten Prozesstag vor dem Schwurgericht in Essen. Doch dann kommt alles ganz anders: Der 27-Jährige erzählt Psychiaterin Dr. Maren Losch vom „riesigen schwarzen Kerl“, den er zum Tatzeitpunkt plötzlich vor sich gesehen habe, der habe ihn bedroht und gewürgt, deshalb habe er auf ihn eingestochen.
Eine Tat im Wahn demnach. Den gleichaltrigen Freund habe er nicht erkannt und ihm ungewollt drei Messerstiche in die Achselhöhle versetzt, die diesen zum Glück nicht lebensgefährlich verletzten. Auch die Sachverständige spricht von einer paranoide Schizophrenie beim Angeklagten und davon, dass er nicht verantwortlich ist. Das Gericht folgt ihr. Der 27-Jährige wird nicht bestraft, aber die Kammer ordnete gestern seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.
Angst sei spürbar gewesen
„Kann es sein, dass er simuliert“, möchte Richter Andreas Labentz von Dr. Losch wissen. Doch die ist sich ganz sicher: „Es gibt keinen Grund zu zweifeln.“ Er habe alles sehr authentisch geschildert, seine Angst sei spürbar gewesen. Seit drei Jahren werde er von der „riesigen schwarzen Gestalt“ verfolgt und bedroht, so schilderte der Gelsenkirchener es der Gutachterin.
Mit Alkohol und Drogen versuchte der Mann, Angst und Wahn zu entkommen. Wodka trank er schon mit zehn Jahren zum ersten Mal, der habe im heimischen Kasachstan auf dem Tisch gestanden, berichtete der Angeklagte. Seit 2010 raucht er nach eigenen Angaben auch Heroin. Er entwickelte zur Psychose noch eine Alkoholsucht, hatte zur Tatzeit fast drei Promille Alkohol im Blut. Behandelt wurde er bislang trotzdem nicht. Seine Mutter im Zuschauerraum beginnt zu weinen. „Das kann nicht in der Familie aufgefangen werden“, wendet der Richter sich an sie. Er muss nun in Behandlung.