Gelsenkirchen. Ein freilaufender Schäferhund war Auslöser für einen Polizeieinsatz in Gelsenkirchen-Ückendorf. Der Halter hatte 2,5 Promille Alkohol im Blut und als die Polizei kam, eskalierte die Situation. Jetzt wurde der Mann vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch seine aufbrausende Lebensgefährtin kam nicht ungeschoren davon.
Wer zu viel Alkohol im Blut hat, sollte sich vor allem bei einer Auseinandersetzung mit der Polizei lieber zurückhalten. Ein 32-jähriger hatte mit 2,5 Promille offensichtlich nicht mehr die Einsicht. Dabei sahen die Ereignisse, die sich am 22. April auf der Ückendorfer Straße abspielten, gar nicht danach aus, dass sie den Mann vors Amtsgericht bringen könnten.
Aufgeregte Bürger hatten am Abend die Polizei verständigt. Ein Mann habe einen Schäferhund mit Steinen beworfen und treibe das Tier vor einen Bus. Einige Bewohner hatten offensichtlich so viel Respekt vor dem Tier, dass sie Schutz in einer nahe gelegenen Pizzeria suchten. Eine Polizeibeamtin und ein Polizist waren schnell vor Ort. Sie fingen den Hund mit einer Behelfsleine ein. Offensichtlich war er verängstigter als die Menschen, die vor ihm ins Restaurant geflohen waren.
Hundebesitzer lag betrunken im Bett
Die Polizeibeamten ermittelten den vermeintlichen Eigentümer des Hundes und landeten schnell bei dem Angeklagten. Der hatte alkoholgetränkt im Bett gelegen und nicht bemerkt, dass sich der Schäferhund, der einem Verwandten gehören soll, allein auf den Weg nach draußen gemacht hatte. Seine Unterkunft im Keller habe der Hund schon oft verlassen und das Weite gesucht, teilte der 32-Jährige den Beamten mit.
Den Vorwurf, den Hund mit Steinen traktiert zu haben, wies der Mann empört zurück. Er habe dem Tier lediglich Leckerlis zugeworfen. Der 32-Jährige willigte zunächst ein, zur Blutentnahme mit auf die Wache zu kommen. Auch wenn er nicht einsah, als offensichtlich Betrunkener noch angezapft zu werden.
Baby als Schutzschild benutzt
Die Auseinandersetzung nahm an Schärfe zu, nachdem sich die 37-jährige Lebenspartnerin ins Gespräch eingeschaltet hatte. Sie fluchte und forderte ihren Lebensgefährten auf, nicht mit zur Wache zu fahren. Der Mann schlug danach um sich und versuchte, den Beamten wegzustoßen. Die legten ihm schließlich Handschellen an. Die Aggressionen der Frau, so schildert der Polizeibeamte Patrick M. dem Gericht, nahmen immer weiter zu. „Sie redete sich in Rage.“
Auch ein Platzverbot, dass die Polizistin der Frau mehrfach erteilte, beruhigte die Nerven der 37-Jährigen nicht. Sie schlug der Beamtin auf den Unterarm und benutzte ihr vier Monate altes Baby, das sie im Arm hielt, praktisch als Schutzschild. Die Frau interpretiert den Schlag auf den Arm der Beamtin als eine geplante Handyübergabe an ihren Freund. Ein Foto, das den leicht verfärbten und geschwollenen Arm zeigt, befindet sich in den Unterlagen der Polizei. Das Dokument auf dem Richtertisch, kritisierte der Vorsitzende, wäre sehr hilfreich gewesen.
Doch die Zeugenaussagen waren eindeutig. Wegen Widerstandes verhängte das Gericht gegen den Mann eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro, die Lebensgefährtin muss 400 Euro zahlen. Monatliche Ratenzahlungen von 30 Euro werden die Beiden noch länger an den Abend erinnern.