Gelsenkirchen.
Wer seit dem 1. November 2010 einen neuen Personalausweis beantragt hat, musste sich auf einige Veränderungen gefasst machen. Nicht nur das kleinere Scheckkartenformat ist neu, der Pass bietet seinen Inhabern dank eines Mikrochips außerdem die Möglichkeit, sich überall in der Welt auszuweisen.
Auch ohne persönlich vor Ort zu sein, kann man durch eine Online-Funktion – gesichert mit einer sechsstelligen geheimen Pin-Nummer – überall und jederzeit seine Identität nachweisen, egal ob beim Einkauf im Internet oder bei virtuellen Behördengängen. Damit wird die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt übertragbar.
Geringe Freischaltungsquote
Was wie ein großer technologischer Fortschritt klingt, wird von vielen jedoch gar nicht ausgenutzt. Denn jeder Bürger kann selbst entscheiden, ob er die Chip-Funktion seines Ausweises aktivieren lassen möchte.
Die Stadt hat nachgerechnet:
Es sind rund 11.000 Ausweise in der Zeit von 1. August 2011 bis zum 31.Januar 2012 ausgegeben worden. Bei 18 Prozent der Ausweise war der Chip aktiviert – wobei bei Personen unter 16 Jahren grundsätzlich keine Aktivierung erfolgt. Zum Vergleich: Landesweit haben 32,7 Prozent der Ausweisinhaber die Aktivierung genutzt, in Mülheim an der Ruhr sind es beispielsweise 30 Prozent.
Die geringe Freischaltungsquote lässt sich möglicherweise mit der Unsicherheit vieler Bürger erklären. Dabei spielen Datenschutz und Sicherheit eine Rolle, aber auch die Frage, wofür man die neue Chip-Funktion im Alltag überhaupt benötigt.
Chip kann nachträglich aktiviert werden
Genügend Zeit, um sich zu informieren, haben die Bürger zumindest. „Im Rahmen der Antragstellung bekommt der Kunde eine Broschüre mit allen Informationen über den Chip-Ausweis mit nach Hause“, sagt Mathias Böhm vom Bürgeramt Gelsenkirchen. Bis der Ausweis ausgehändigt werden kann, dauert es ungefähr vier Wochen. „In dieser Zeit kann man sich überlegen, ob man die Online-Funktion freischalten lassen möchte. Ob der Chip dann aktiviert wird, entscheidet der Bürger beim Abholen des Passes“, so Böhm.
Wer sich nachträglich dazu entschließt, den Chip doch noch aktivieren zu lassen, kann dies jederzeit gegen eine Gebühr von sechs Euro tun.