Gelsenkirchen. .
Das Referat Bürgerservice der Stadt bittet alle Bürger, rechtzeitig vor Beginn der Ferienzeiten die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass, Kinderausweis) zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu beantragen. Wer zu lange warte, könne zeitliche Probleme bekommen, denn für die Neuausstellung von Personalausweisen und Reisepässen benötigt die Bundesdruckerei derzeit bis zu vier Wochen.
Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen grundsätzlich ein gültiges Ausweisdokument besitzen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Ein Reisepass muss jedoch darüber hinaus nur beantragt werden, wenn er für die Einreise in ein anderes Land vorgeschrieben ist. Informationen gibt es im Internet: www.auswaertiges-amt.de.
Biometrisches Lichtbild
Um einen Antrag in den Bürgercentern stellen zu können, wird ein aktuelles biometrie-taugliches Lichtbild sowie das bisherige Dokument benötigt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, auch das Familienstammbuch oder eine standesamtliche Urkunde vorzulegen, um eventuelle Unstimmigkeiten sofort ausräumen zu können. Je nach Einzelfall können zusätzliche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sein. Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig. Infos: 169-2100 und www.gelsenkirchen.de.