Versetzung des Gelsenkirchener FH-Kanzlers war rechtens
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Gelsenkirchen. Hans-Joachim B., ehemaliger Kanzler der Fachhochschule (FH) Gelsenkirchen, ist seinerzeit im Zuge des sogenannten „Inkubator-Skandals“ rechtmäßig an die Bezirksregierung Detmold versetzt und dort als Abteilungsleiter eingesetzt worden. Das hat jetzt die 12. Kammer des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen entschieden.
B. war in den Strudel um die Verhaftung von vier Akademikern und die Korruptionsaffäre am Inkubatorzentrum Emscher-Lippe geraten, beurlaubt worden und nicht auf seinen Posten zurückgekehrt. Gegen B., der jetzt als Kläger auftrat, war ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Ihm wurde darin ein Verweis erteilt mit der Begründung, er habe bei der Vergabe der Subventionen seine Pflichten als Beauftragter des Haushalts verletzt. B. wurde mit Einverständnis der Bezirksregierung und des Innenministeriums an die in der Nähe seines Wohnortes befindliche Bezirksregierung Detmold versetzt.
Verwaltungsgericht bestätigte Versetzung
Zur Begründung wurde damals ausgeführt, dass der Fachhochschule ein unbelasteter Neubeginn ermöglicht werden müsse. Während des Klageverfahrens ist die Disziplinarverfügung gerichtlich aufgehoben worden mit der Begründung, dass B. keine schuldhafte Verfehlung vorgeworfen werden könne. Mit Blick darauf hatte er geltend gemacht, dass er dann auch nicht hätte versetzt werden dürfen.
Das sieht das Verwaltungsgericht anders und entschied, dass die Versetzung gerechtfertigt gewesen sei. Es komme nicht darauf an, wer für die Umstände des „Inkubator-Skandals“ und seine Folgen den entscheidenden Anteil trage. (Az.: 12 K 351/09)
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