Deutlicher kann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nicht werden, das wieder einmal mehr vom ehemaligen Kanzler der Fachhochschule, Hans-Joachim B., beschäftigt wurde.
In einem Eilverfahren wehrte sich vor der 12. Kammer unter Vorsitz von Richter Andrick der in den Inkubator-Skandal verwickelte höchste Verwaltungsbeamte der FH gegen seine sofortige Versetzung zur Bezirksregierung Detmold.
Dort soll er als Leitender Regierungsdirektor - ohne finanzielle Einbußen - für "Ordnungsrechtliche Angelegenheiten" eingesetzt werden, was der in Bielefeld lebende B. aber entschieden ablehnt. Er will auf seinen alten Platz an der FH zurück.
Die Kammer hielt jetzt in ihrem Beschluß nicht hinter dem Berg, was ihre Einschätzung dieser Versetzung des ehemaligen Kanzlers angeht.
Danach sei eine solche Versetzung - selbst in ein Dezernat mit nur kleiner Anzahl an Mitarbeitern - nicht rechtwidrig. Bs bisherige Funktion als Kanzler widerspreche nach dem Landesbeamtengesetz einer solchen Versetzung nicht.
Die ermittelten Amtspflichtsverletzungen Bs seien - so das Gericht - geeignet, "beim Dienstvorgesetzten einen durchgreifenden Vertrauensverlust in seine (weitere) Amtsführung als Kanzler der FH hervorzurufen".
Auch sei nicht auszuschließen, dass B. im Falle seiner Rückkehr "vornehmlich seine persönliche Rehabilitation betreiben wird". Wie zuvor bereits das Ministerium, so reklamiert die Kammer beim geschassten FH-Kanzler "fehlende Einsicht in ein eigenes pflichtwidriges Verhalten".
Die Kammer glaubt, dass er als Kanzler und Beauftragter des Haushalts diese Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehmen werde, da zu erwarten sei, dass "er sich seiner eigenen Entlastung und Entschuldigung statt der Leitung der Hochschulverwaltung widmen wird."
Angesichts der Vorkommnisse im Inkubator Zentrum unter der Kanzlerschaft Bs - hier sollen bekanntlich öffentliche Gelder in Millionenhöhe veruntreut worden sein - erscheine es ausgeschlossen, ihn weiterhin in dieser Funktion zu belassen, unterstreicht das Gericht.
Das hatte sich im letzten Jahr mehrfach zusammen mit B. um eine allseits befriedigende Lösung ohne Gesichtsverlust für den Kanzler bemüht. Wegen der fehlenden Einsicht des Bielefelders, die jetzt auch im Eilverfahren wieder deutlich wurde, liefen jedoch alle diese Bemühungen ins Leere. (12 L 294/08). (cgr)