Gelsenkirchen. Seit 15 Jahren arbeitet Iris P. in Schlecker-Filialen. Immer wieder wurden ihre Verträge befristet verlängert. Jetzt klagte die 42-Jährige gemeinsam mit drei weiteren Kolleginnen vor dem Arbeitsgericht auf Entfristung. Dem Konzern sind negative Schlagzeilen nicht fremd.

Die Mitarbeiter wollen nach Jahren der ungewissen Zukunft eine Festanstellung erstreiten. Negative Schlagzeilen sind dem Konzern nicht fremd. Wegen schlechter Bezahlung und Überwachung von Beschäftigten stand die Drogeriemarktkette massiv in der Kritik. In dem Konzern ist es offenbar üblich, für die jeweils befristeten Einsätze von Mitarbeitern als Grund pauschal Krankheits- und Urlaubsvertretungen anzugeben. Das Gericht machte den Schlecker-Vertretern deutlich, dass bei Befristungen Prognosen über die Rückkehr der Mitarbeiter getroffen werden müssen, die von den befristeten Kräften vertreten werden. Auf den jeweiligen Verträgen, die Schlecker anbietet, steht nur der Vermerk „Urlaubs- und Krankheitsvertretung, weitere Einsätze sind geplant.“

Schlecker hält sich befristete Kräfte

Die Arbeitnehmer kritisieren, dass es seit Jahren gängige Praxis bei Schlecker sei, alle paar Monate durch Verlängerungsverträge von einer Befristung in die andere zu kommen. Neben Iris P. sind die ebenfalls klagenden Kolleginnen schon mehr als fünf Jahre als „Dauerbefristete“ im Einsatz. Heinrich Blomeier vom DGB-Rechtsschutz sieht keinen juristisch haltbaren Grund, der die kontinuierliche Befristung ohne jeglichen Bezug zu konkreten Ausfällen von Mitarbeitern rechtfertigt. Schließlich müssten die Mitarbeiter wissen, wen sie vertreten sollen.

Schlecker hält sich die befristeten Kräfte wie in einem Pool. „Mitunter werden Kolleginnen erst ein bis zwei Stunden vor ihrem Einsatz angerufen“, weiß der Jurist. Der Schlecker-Verkaufsleiter erklärte dem Gericht, dass man Befristungen demnächst auslaufen lasse, um damit die Arbeitsplätze für fest Angestellte zu sichern. Schlecker habe viele Filialen geschlossen und dadurch einen Personalüberhang. Aufgefangen worden sei der zu hohe Personalbestand bisher durch Verlängerung der Öffnungszeiten.

Abfindung kommt nicht in Frage

Bis Ende Februar will der Konzern weitere Filialen schließen. In Gelsenkirchen unterhält die Kette fast 20 Geschäfte. Das Gericht hatte versucht, einen Vergleich anzuregen. Eine Abfindung kommt für die vier Klägerinnen nicht in Frage. Sie pochen auf Festanstellung, wollen sich auf keinen anderen Vergleich einlassen. Beide Parteien haben Gelegenheit, ihre Standpunkte in den nächsten Wochen schriftlich dem Gericht mitzuteilen. Für den 7. März ist der Kammertermin festgesetzt.