Gelsenkirchen.
Einbrecher haben derzeit leichtes Spiel, weil verwaiste Wohnungen leicht auszumachen sind. Ludger Tillmann, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), sagt, worauf man bei der Schadensregulierung achten sollte.
Herr Tillmann, laut Statistik wird in Deutschland alle zwei Minuten eingebrochen. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf?
Ludger Tillmann: Nur die eigene Hausratversicherung kommt für die finanzielle Entschädigung auf. Sie übernimmt Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen der aufgebrochenen Fenster, Türen und sonstige Vandalismusschäden. In der Regel decken die Policen auch zeitweilige Übernachtungskosten ab, wenn die Wohnung so verwüstet wurde, dass sie erstmal unbewohnbar ist.
Muss man da irgendetwas besonderes im Blick haben?
Tillmann: Ja, die Versicherungssumme sollte in angemessenen Zeiträumen überprüft werden. Schließlich verändert sich der Versicherungswert des eigenen Hausstandes mit dazu gekauften Gütern stetig. Richtwert sind 650 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche.
Haben Sie noch einen speziellen Tipp, den nicht jeder unbedingt kennt?
Tillmann: Was viele nicht wissen, ist, dass die Hausratversicherung auch als eine Außenversicherung Schäden abdeckt. Wenn jemandem mit Gewalt etwas geraubt wird, kommt sie auch für Schäden auf, maximal aber für zehn Prozent der Hausrat-Versicherungssumme. Bei Bargeld liegt das Limit hier je nach Vertrag bei maximal 1000 Euro.