Gelsenkirchen. Geldbußen für zwei Raser wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung verhängte das Amtsgericht und ahndete so eine Verfolgungsjagd in Wild-West-Manier. Zwei Männer kesselten dabei mit ihren Wagen den Pkw von zwei Frauen ein.

Mit blauen Augen davon kamen zwei Autofahrer, die am 3. August in Wild-West-Manier ein Auto verfolgt und mehrmals Straße und Fahrzeug blockiert hatten. Wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung wurden beide vom Amtsgericht verwarnt und mit Geldbußen von 900, beziehungsweise 400 € belegt.

Eine beendete Freundschaft war offensichtlich Auslöser der nächtlichen Rennfahrt durch Horst und Buer. Ayse M. war mit ihrer Freundin Janine B. mit dem Auto in Erle unterwegs. Bei Mc Donald’s an der Adenauer-Allee wollten sie noch etwas essen. Da der Laden um ein Uhr schloss, steuerten sie den Imbiss an der Grothusstraße an.

Fahrzeug quer auf die Fahrbahn gestellt

Warum sie dabei vor einem Café an der Bottroper Straße in Sutum landeten, blieb auch vor Gericht ein Geheimnis. In Höhe des Cafés hatte Ayse M. das Auto von Sahin Ö. entdeckt, mit dem sie sich einige Male getroffen hatte. Sie rief ihn an, ob er im Café sei. Offensichtlich waren es keine freundlichen Worte, die sie ihm möglicherweise aus Enttäuschung über verschmähte Zuneigung mitteilte.

Der 21-Jährige kam heraus, sah das davonfahrende Auto der 22-Jährigen und fuhr hinterher. Osman G., ein Freund des jungen Mannes, brauste mit seinem Wagen gleich hinterher. Es ging mit überhöhtem Tempo über die Schloss- und mit bis zu 120 km/h über die Horster Straße.

Sahin Ö. überholte den Wagen der jungen Frau und stellte sein Fahrzeug quer auf die Fahrbahn. Hinter dem Wagen der 22-Jährigen sicherte der 19-Jährige Freund ab. „Ich geriet in Panik“, schilderte Ayse M. vor Gericht. Die Verfolgung mit anschließenden Blockaden setzten die Beiden noch zweimal fort. Die Freundin hatte mittlerweile die Polizei angerufen. Sie beendete die Verfolgungsjagd auf der Emil-Zimmermann-Allee.

Sechs Monate Fahrverbot

Die beiden Angeklagten räumen ihre Tat ein, bedauern den Ausraster. Sahin Ö. hatte sich nach seiner Darstellung wochenlang durch Anrufe und einige SMS von Ayse M. angemacht und bedroht gefühlt. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sah die Tat, die schlimm hätte enden können, auch als Ausdruck jugendlicher Unreife.

Seinem Vorschlag, das Jugendstrafrecht anzuwenden, folgte das Gericht. Der Appell des Richters an die Angeklagten: „Wer sich so benimmt, muss damit rechnen, dass er auch aus dem Verkehr gezogen werden kann.“ Zumindest an Abstinenz vom Autoverkehr werden sich jetzt beide gewöhnen: Sahin Ö. muss noch weitere sechs Monate auf seinen Führerschein verzichten, Osman G. darf vier Wochen lang nicht hinterm Steuer sitzen.