Gelsenkirchen.

Der Haussegen bei den Kleingärtner hängt ordentlich schief. Der Grund sind die Streitigkeiten, die durch die Begehung der Rotthauser Kleingartenanlage Wiehagen im Oktober entstanden sind.

Da wurden bekanntlich Mängel an 92 von 129 Kleingärten festgestellt. Neben nachvollziehbaren Hinweisen versetzte aber gerade der Vermerk „Ortstermin“ des Schollenkönigs Seele in helle Aufregung. Denn das bedeutet, dass bei einem Pächterwechsel ein Rückbau der Laube stattfinden muss, der in Einzelfällen viel Geld kosten kann.

Vertragliche Regelungen anpassen

Nun hat die Stadt Gelsenkirchen auf die öffentlich geführte Diskussion über Mängellisten und Rückbauverpflichtungen in Kleingartenanlagen reagiert.

Der Verwaltungsvorstand beschloss am Dienstag, die bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen der Stadt und dem Stadtverband der Kleingärtner zu überprüfen, um sie den zeitlichen Gegebenheiten und dem geänderten Freizeitverhalten der Nutzer anzupassen.

Dabei gelte die besondere Aufmerksamkeit den Regelungen, die in Verträgen zwischen der Stadt und dem Bezirksverband der Kleingärtner bestehen, aber im Bundeskleingartengesetz im Einzelnen nicht aufgeführt seien, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung.

Gemeinschaftlicher Abstimmungsprozess

Auf diese Weise soll das Vertragswerk auf den Kern der regelungsbedürftigen Sachverhalte beschränkt werden. Weitergehende Einzelregelungen würden dann nur noch zwischen dem Stadtverband der Kleingärtner und den Kleingarten-Vereinen verhandelt.

Der erste Schritt lautet: Die bestehenden Verträge werden mit dem Stadtverband der Kleingärtner und die weitergehenden Regelungen mit den Vereinen sowie mit den Kleingartenpächtern in einem gemeinschaftlichen Abstimmungsprozess besprochen und bei Bedarf überarbeitet.