Gelsenkirchen. . Zwei Jahren auf Bewährung: Am Mittwoch endete der Prozess gegen eine Justizobersekretärin, die am Gelsenkirchener Amtsgericht rund 25.000 Euro veruntreut haben soll. Man könne ihr die Taten nicht zuordnen, so der Verteidiger der 43-Jährigen.

Mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe (u.a. wegen Untreue in 91 Fällen) konnte eine Justizobersekretärin des Gelsenkirchener Amtsgerichtes nach einem Urteil des Essener Landgerichtes am Mittwoch nach Hause gehen. Die 43-jährige Tochter eines Oberstaatsanwaltes wird Job und Beamtenstatus verlieren.

Sie verwaltete die Zahlstelle des Gerichts und schaffte im Zeitraum von rund zwei Jahren (bis Juni 2009) rund 25.000 Euro zur Seite. Diese Summe fand man im Gelsenkirchener Gericht, versteckt in Keksdosen, und einem Karton für Diätmittel. Die Essener Kammer konnte darüber hinaus nicht ermitteln, wie viel Schaden bei den Manipulationen der Angeklagten entstanden waren.

Erinnerungslücke durch Alkohol und Medikamente

„Ich habe mich nie in meinem Leben irgendwie strafbar gemacht. Ich habe mich nie bereichert“, sagte die Angeklagte im „Letzten Wort“. Ihr Verteidiger Burkhard Benecken hatte Freispruch beantragt. Man könne ihr die Taten nicht zuordnen, so Benecken. Geschockt sei er gewesen, dass ihr Arbeitsbereich, der sie damals völlig überlastet habe, inzwischen von sieben Halbtagskräften bearbeitet werde.

Die 43-Jährige beharrte zuvor auf eine zweijährige Erinnerungslücke, die Folge von Alkohol und Medikamenten. Kollegen, ihr Ex-Freund bemerkten nichts. Oberstaatsanwalt Rolf-Peter Lichtenberg wollte die Frau für zwei Jahre und drei Monate im Gefängnis sehen. Er beklagte u.a., dass sie dem Ansehen der Justiz geschadet habe.

„Erhebliche Bedenken“, so Richterin Luise Nünning, hatte die Kammer die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Die Frau muss außerdem 5000 Euro Geldbuße zahlen. Positiv wertete das Gericht, dass sie viele Jahre gute Arbeit geleistet habe, nicht vorbestraft sei und durch den Job-Verlust besonders getroffen werde. Gegen sie spräche, so Nünning, ihr „planvolles Vorgehen“ und ihre „große Energie“, die sie dabei eingesetzt habe. Auch das Gelsenkirchener Amtsgericht kam nicht ungeschoren davon: „Es hat viel zu spät die Reißleine gezogen“, sagte Nünning.