Essen/Herten. .

Eine 43-jährige Hertenerin wurde im Essener Landgericht unter anderem wegen Untreue in 91 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Sie muss außerdem 5000 Euro Geldbuße zahlen.

Die Tochter eines Oberstaatsanwaltes war als Justizobersekretärin im Gelsenkirchener Amtsgericht Leiterin der Zahlstelle. Dort hat sie durch geschickte Manipulationen in den Büchern in den Jahren 2007 bis 2009 rund 25 000 Euro zur Seite geschafft. Dieses Geld fand man (wie berichtet) im Gericht, versteckt in verschiedenen Dosen. Die tatsächliche Schadenssumme konnte das Gericht indes nicht ermitteln. Die Frau wird nach diesem Urteil nicht nur ihren Job, sondern auch ihren Beamtenstatus verlieren.

Auf große Arbeitsüberlastung im Beruf und ansonsten auf einen kompletten zweijährigen Gedächtnisverlust als Folge von Alkohol und Medikamentenmissbrauch hatte sich die 43-Jährige im Prozess berufen. Ihre Kollegen und ihr Ex-Freund hatten davon nichts mitbekommen, so ihre Zeugenaussagen.

Zum Thema Überlastung ergänzte Verteidiger Burkhard Benecken, dass die Stelle der Angeklagten inzwischen von sieben Halbtagskräften ausgefüllt wird. Benecken beantragte Freispruch für seine Mandantin. Auch andere hätten Zugang zur Zahlstelle gehabt, begründete er, man könne ihr deshalb die Taten nicht zuordnen. Im letzten Wort beteuerte die Angeklagte ihre Unschuld: „Ich habe mich nie in meinem Leben irgendwie strafbar ge­macht. Ich habe mich nie bereichert.“

Oberstaatsanwalt Rolf-Peter Lindenberg beantragte eine zu verbüßende Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Er war überzeugt, dass die Hertenerin ihre Schulden mit dem veruntreuten Geld ausgleichen wollte, warf ihr deshalb ebenfalls vor, dass sie dem Ansehen der Justiz geschadet habe.

Einen Vorwurf machte die Essener Kammer auch dem Gelsenkirchener Amtsgericht. „Es hat einfach zu spät die Reißleine gezogen“, so Richterin Luise Nünning.