Essen. Erst am letzten Prozesstag zeigte Stefan G. (47) Einsicht, stritt seine Schuld nicht mehr ab. Das brachte ihm Milde. Zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte ihn die VI. Essener Strafkammer. In Gelsenkirchen-Hassel hatte er seiner Ehefrau am 30. April ein Messer in den Bauch gestoßen. Sie überlebte dank ärztlicher Hilfe.

Am Freitagmorgen hatte er die Tat im Grunde eingeräumt. Zwar will er keine Erinnerung an den Stich haben, doch er glaube der Schilderung seiner Frau: „Sie lügt nicht.“ Richterin Wendrich-Rosch: „Ohne die Erklärung wäre die Strafe höher ausgefallen.“

Ein exzessives Trinkgelage der beiden mit dem neuen Freund der Frau war der Ausgangspunkt der Tat. Erst waren sie durch die Kneipen gezogen, dann tranken sie in der Wohnung der Frau in Hassel weiter. Der neue Freund gab als Erster auf, ging ins Schlafzimmer. Danach kam es zum Streit der Eheleute. Stefan G. soll sich beklagt haben, dass nur noch wenige Sachen in der Wohnung an ihn erinnerten. Seine Wut wuchs. Zuerst zerfetzte er einen Stoffteddy der Frau, dann riss er ihr die Armbanduhr vom Arm und schlug ihr eine Bierflasche vor den Kopf. Zum Schluss stieß er ihr das Messer in den Bauch.

Stundenlang blieb er noch neben der Verletzten, gaukelte ihr vor, einen Krankenwagen gerufen zu haben. Dann ging er. Ihr gelang es erst eineinhalb Tage später, ihren Freund zu wecken, damit dieser den Rettungswagen holt.

Vor allem der Alkohol gilt als Grund für die Tat. Deshalb ordnete die Strafkammer gleichzeitig die Unterbringung des Angeklagten in einer Alkoholentziehungsanstalt an. Positiv vermerkte das Gericht, dass der Angeklagte diese Maßnahme ausdrücklich gewünscht hatte.