Gelsenkirchen. .
Auf Kneipen wie die Friesenstube in der Altstadt kommen womöglich schwierige Zeiten zu: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aus April diesen Jahres sind Raucherclubs in Gaststätten als eine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Rauchverbots zu werten. Das bedeutet im Ergebnis schlicht: Sie sind nicht erlaubt.
Damit beginnt erneut eine Diskussion, die es in sich haben wird. In Interviews war vor allem die Gelsenkirchener SPD-Landtagsabgeordnete Heike Gebhard kenntnisreiche Gesprächspartnerin diverser Medien.
In ihrer Funktion als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion sagte sie u.a., dass der Gesetzentwurf, der bald eingebracht werden soll, „auf eine bayerische Lösung“ abziele. In Bayern gilt nach einem Volksentscheid seit dem 1. August 2010 ein konsequentes Rauchverbot in allen Gaststätten; das zweite Bundesland, dass schon derart rigide vorgeht, ist das Saarland.
Für Heike Gebhard steht fest, dass die bisher in NRW geltenden Ausnahmeregelungen sich nicht bewährt hätten. Der Flickenteppich habe eine effektive Kontrolle durch die Ordnungsämter verhindert. Und: „Wir streben ein einheitliches Rauchverbot an.“ Nach Angaben der SPD-Politikerin soll es wohl auch bei Brauchtumsveranstaltungen keine Ausnahmen mehr geben. Ein mögliches Datum der Umsetzung scheint der 1. Januar 2012 werden zu können.
Die Stadt Gelsenkirchen ist bereits aktiv geworden
Die Stadt ist derweil mit Blick auf das eingangs beschriebene OVG-Urteil auch ohne neues Gesetz bereits aktiv geworden. Der Kommunale Ordnungsdienst erfasst derzeit bei Rundgängen sukzessive alle Raucherclubs. Sprecher Oliver Schäfer dazu: „Wir haben bereits 60 dieser Clubs angeschrieben und auf das OVG-Urteil hingewiesen – nun gilt hier Rauchverbot.“
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband NRW kritisiert die Pläne von Rot-Grün erwartungsgemäß. Hauptgeschäftsführer Klaus Hüben-thal rechnet damit, dass bei der Umsetzung eines konsequenten Rauchverbots zwischen 3000 und 3500 Kneipen an Rhein und Ruhr verschwinden werden.
Bisher galt (auch in Gelsenkirchen) diese Regelung: In so genannten Kleingaststätten, die kleiner als 75 qm sind und nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügen, keine zubereiteten Speisen anbieten und Personen unter 18 Jahren den Zugang verwehren, konnte geraucht werden.
OB kann die Ungewissheit vieler Gastronomen nachvollziehen
Eine weitere Ausnahme: Kneipen, die mindestens zwei Räume aufweisen. In einem separierten Raum, der deutlich kleiner sein muss, kann geraucht werden, wenn dieser deutlich als Raucherbereich gekennzeichnet ist.
Ein Gastwirt, der bislang die Krücke „Raucherclub“ nutzte, könnte nun auf die Idee kommen, durch Umbau seines Lokals das Rauchverbot zu umgehen. Angesichts der Gesetzesnovelle könnte dies allerdings rausgeschmissenes Geld sein.
Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) sagte der WAZ zum Thema: „Die Ungewissheit vieler Gastronomen, wie es weitergeht, kann ich nachvollziehen. Wünschenswert ist jetzt eine eindeutige gesetzliche Regelung, die den Gesundheitsschutz sowie die Interessen der Gastronomen gleichermaßen berücksichtigt.“