Düsseldorf. .

In ganz NRW gilt seit dem 1. August ein Rauchverbot für Tagesmütter – und das sogar in Abwesenheit der Kinder. „Es darf in punkto Gesundheitsschutz keine Betreuung erster und zweiter Klasse geben“, sagte Familienministerin Ute Schäfer (SPD). Was für Kitas vorgeschrieben sei, gelte auch für die Kindertagespflege.

Bisher war Tagesmüttern das Rauchen nur „in Anwesenheit der Kinder nicht gestattet“. Im neuen Kinderbildungsgesetz heißt es: „In Kindertageseinrichtungen darf nicht geraucht werden. Auch in Räumen, die für die Kindertagespflege bestimmt sind, ist das Rauchen nicht gestattet.“

Begründung: vom kalten Rauch gingen Gesundheitsgefahren aus, toxische Rückstände seien besonders für Kleinkinder gefährlich. In Extra-Räumen, die von Kindern nicht genutzt werden, darf geraucht werden.