Essen.

Mit Verweis auf das Raucherclub-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hat die Stadt die ersten Gaststätten aufgefordert, ihre Raucherclubs zu schließen. Das sei aber nicht der Beginn einer flächendeckenden Aktion, versichert Ordnungsamtsleiter Kraemer: „Wir schlagen nicht mit dem Hammer drauf.“

Mit der Einrichtung eines „Raucherclubs“ haben seit 2008 Hunderte von Essener Kneipen das grundsätzliche Rauchverbot umgangen. Fast jede dritte Kneipe der Stadt habe von dieser Ausnahme im Nichtraucherschutzgesetz Gebraucht gemacht, hatte eine Auswertung des Ordnungsamts ergeben. Das Oberverwaltungsgericht hatte nun im April entschieden: Raucherclubs seien in der Gastronomie grundsätzlich unzulässig (wir berichteten). Das NRW-Gesundheitsministerium hatte daraufhin mit Verweis auf dieses Urteil die Ordnungsbehörden in den Städten aufgefordert, gegen Raucherclubs einzuschreiten. Das ist mit Verboten und Bußgeldern möglich.

Stadt will Gesetzentwurf von NRW-Regierung abwarten

Während die Oberbürgermeister von Düsseldorf (Dirk Elbers, CDU) und Köln (Jürgen Roters, SPD), die Vorgaben der Landesregierung offensiv umsetzen, hält die Verwaltung in Essen den Ball flach. Kraemer verweist darauf, dass das Nichtraucherschutzgesetz mit seinen Ausnahmetatbeständen immer noch in Kraft ist, auch wenn das Urteil „zur Rechtsetzung beigetragen habe“; eine umfassende Kontrolle der rund 3000 Essener Gaststättenbetriebe sei außerdem auch personell derzeit gar nicht machbar.

Das Ordnungsamt will deshalb den Gesetzentwurf des Landes zum Nichtraucherschutz abwarten. Noch vor der Sommerpause will Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) Eckpunkte für ein neues Gesetz vorlegen und bemüht sich um eine fraktionsübergreifende Lösung.

Bis dahin gilt: „Wenn es Beschwerden gibt, müssen wir reagieren“, sagt Kraemer und appelliert wie der Hotel- und Gaststättenverband an die Wirte, sich andere Lösungen für ihre Gaststätten einfallen zu lassen: „Die Wirte täten gut daran, sich auf die neue Lage einzustellen.“