Gelsenkirchen.

Um das Taschengeld aufzubessern, sind für viele Schüler die Sommerferien eine willkommene Gelegenheit. In Gaststätten und Einzelhandelsbetrieben finden sie dankbare Abnehmer ihrer Arbeitskraft. Das Geschäft ist für die Pennäler in den letzten Jahren aber deutlich schwieriger geworden. Die Studenten sind zunehmend zur Konkurrenz für die Schüler bei den begehrten Tätigkeiten geworden.

„Das liegt daran, dass die Studenten ihre Studiengebühren zahlen müssen und daher einfach auf einen Nebenverdienst angewiesen sind. Viele Betriebe entscheiden sich dann lieber für einen älteren Bewerber als für den Schüler von der Schule nebenan“, erklärt Yvonne Sachtje, Geschäftsführerin der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten in der Region Ruhr.

Nicht mehr als 40 Stunden pro Woche

Ab dem 15. Lebensjahr dürfen die Schüler in den großen Ferien etwas für den Geldbeutel tun, müssen aber darauf achten, dass es nicht mehr als 40 Stunden in der Woche werden. Für sie sei es oft die beste Variante, „auf Lohnsteuerkarte“ zu arbeiten, da so bis zu 890 Euro steuerfrei verdient werden dürften, erklärt Sachtje. Wer mehr bekommt, muss zwar Lohnsteuer zahlen, mit dem Lohnsteuerjahresausgleich landet das Geld aber schließlich doch wieder im Schülerportemonnaie.

Wie viel die Schüler verdienen, hängt auch ein bisschen vom eigenen Verhandlungsgeschick ab. „Wir fordern 8,50 Euro pro Stunde als gesetzlichen Mindestlohn, aber in der Gastronomie gilt etwas mehr als sechs Euro pro Stunde als gängiger Lohn. Das ist für die Schüler ja auch schon was“, so Sachtje. Wer also mit seinem Ferienchef gut verhandeln kann, hat durchaus die Chance auf ein paar Taler mehr im Geldbeutel.

Eigeninitiative

Wie aber an einen Ferienjob kommen? „Da raten wir ganz klar zur Eigeninitiative“, sagt die NGG-Geschäftsführerin. „In vielen Fällen lässt sich über die Eltern an eine solche Tätigkeit kommen, ansonsten empfehlen wir den Jugendlichen, die Gastronomie-Betriebe in der Umgebung abzuklappern und sich direkt vor Ort zu zeigen. Dann sind die Chancen am besten.“

„Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fallen beim Ferienjob für Volljährige nicht an, solange sie nicht länger als zwei Monate pro Jahr arbeiten“, erläutert Werner Kaupner, NGG-Geschäftsführer der Region Gelsenkirchen-Herten. Sollte einmal ein Unfall passieren, sind die Jugendlichen, wie andere Arbeitnehmer auch, gesetzlich versichert.