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Die Sommerferien stehen wieder vor der Tür. Für die einen bedeutet das Urlaub, die anderen wollen die freie Zeit nutzen, um ihr Taschengeld mit einem Ferienjob aufzubessern. Aber wo gibt es den passenden Sommerjob und was müssen Schüler beim Jobben unbedingt beachten?
Handy, Computer, Führerschein - all das kostet. Viele Schüler müssen daher ihr Taschengeld aufbessern, um sich ihre Wünsche zu erfüllen. Der richtige Ferienjob kann da helfen. Aber wo findet man den? Welche Jobs dürfen Schüler überhaupt machen? Wie bewirbt man sich? Und was muss man beachten, um möglichst viel Geld zu verdienen?
Die Suche nach dem passenden Ferienjob
Eine zentrale Anlaufstelle für die Vermittlung von Ferienjobs gibt es nicht, die Arbeitsagenturen haben solche befristeten Tätigkeiten kaum noch im Angebot. Deshalb rät Aneta Schikora von der Landesagentur für Arbeit NRW bei der Suche nach dem richtigen Ferienjob zur Eigeninitiative: „In der Regel werden Ferienjobs nicht über das klassische Bewerbungsverfahren, sondern über den persönlichen Kontakt vergeben. Schüler sollten sich also bei Freunden und Bekannten umhören, einfach mal am schwarzen Brett im Supermarkt gucken oder direkt beim Arbeitgeber nachfragen.“
Auch das Internet hält Jobbörsen bereit, die sich speziell an Schüler richten. Sascha Ropertz arbeitet für das Internet-Portal Schülerjobs.de, das junge Arbeitsuchende und Arbeitgeber schon seit 1999 zusammen führt. Er weiß, was der Arbeitsmarkt für Schüler hergibt. Aktuell sind in dem Portal 1500 Jobs ausgeschrieben - vom Eisverkäufer bis zur Aushilfe im Call-Center. „Der Klassiker ist das Austragen von Zeitungen, vor allem für jüngere Schüler ab 13 Jahren “, sagt Ropertz und macht den jungen Bewerbern gleich Mut: „Die suchen immer Personal.“
Altersgrenzen beachten
Die Auswahl ist groß, aber nicht jeder Job ist für Kinder der richtige. „Im Grunde steht Schülern das ganze Spektrum offen, das der Arbeitsmarkt hergibt. Eine Eingrenzung gibt es aber durch die rechtlichen Bedingungen“, mahnt Aneta Schikora. Weil Kinderarbeit in Deutschland verboten ist, dürfen Kinder unter 13 Jahren gar nicht arbeiten. Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren dürfen bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen. 15- bis 17-Jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden täglich arbeiten, aber höchstens 40 Stunden in der Woche und 20 Arbeitstage Vollzeit im Jahr. Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit sind für Jugendliche ebenso verboten wie alles, was ihre Gesundheit gefährdet. Volljährige Schüler dürfen bis zu 50 Tage im Jahr oder zwei Monate am Stück arbeiten. Dauert der Ferienjob länger oder beginnt der Schüler nach den Ferien eine Berufsausbildung, gilt der Sommerjob aber als „berufsmäßig“ und ist nicht mehr sozialversicherungsfrei.
Vor allem für ältere Schüler bietet Schülerjobs.de viele Möglichkeiten. „Im Sommer gibt es viele Outdoor-Tätigkeiten. Man kann zum Beispiel auf Konzerten mit einem Bauchladen Eis verkaufen. Beliebt sind auch Promotion-Jobs, die Arbeit im Call-Center oder Kellnern in Hotels“, weiß Job-Experte Ropertz. „Mit Anzeigen aus dem privaten Bereich werden häufig Schüler gesucht, die sich mit Photoshop auskennen, sich um den PC oder eine Homepage kümmern.“
Die Bewerbung und der Schutz vor Betrügern
Wie das Ferienjob-Portal funktioniert, ist schnell erklärt: Unternehmen können kostenpflichtig Stellen im Portal ausschreiben. Diese Anzeigen kann sich jeder angucken. Erst für die Online-Bewerbung müssen sich die Nutzer (ab 13 Jahre) kostenlos registrieren. Dann können sie in ihrem eigenen Profil Fotos hochladen und ihre Verfügbarkeit und Qualifikation eintragen. Dieses Profil wird dem potenziellen Arbeitgeber geschickt, im Idealfall mit einem Bewerbungsschreiben. „Das Anschreiben ist wichtig, damit der Arbeitgeber sieht, dass sich jemand mit der Stelle auseinandergesetzt hat und den Job ernst nimmt“, sagt Ropertz. Wer sich persönlich vorstellt, sollte angemessen gekleidet sein, also auf keinen Fall kaputte oder schmutzige Sachen tragen.
Arbeitgeber inserieren zwar bis in die Ferien hinein täglich neue Jobs in dem Portal, trotzdem rät Ropertz allen arbeitswilligen Schülern sich frühstmöglich um einen Ferienjob zu kümmern. Jobletter und Ratgeber zum Jugendarbeitsschutzgesetz helfen bei der Auswahl. Auch besorgte Eltern kann der Fachmann beruhigen: „Alle Inserate werden vor der Veröffentlichung von uns gelesen. Betrüger und zweifelhafte Angebote fliegen dabei sofort raus.“ Für die Schüler, die am schwarzen Brett nach einem Job suchen, hat Aneta Schikora einen einfachen Tipp: „Wer viel Geld für eine kurze Zeit und wenig Arbeit verspricht, ist in der Regel nicht seriös.“
Steuern, Kindergeld und Versicherung
Grundsätzlich darf jeder zwar so viel verdienen, wie er will. Wer aber keine Steuern an den Staat zahlen möchte, der darf im Jahr nicht mehr als 10 680 Euro bekommen. In Punkto Geld gibt es aber noch mehr zu beachten. „Jeder Schüler sollte beim Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben, weil er sonst in eine höhere Steuerklasse eingeordnet wird und die Abzüge dann viel höher sind. Wer keine Lohnsteuerkarte hat, kann sich beim Finanzamt eine Bescheinigung über die niedrigste Steuerklasse holen“, rät Rik Steinheuer vom Bund der Steuerzahler. „In der Regel können sich Schüler die Steuern dann im nächsten Jahr zurückholen.“
Eine andere Grenze hat der Staat vorgegeben, wenn es um den Anspruch der Eltern auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag geht. Hier gilt: Wenn ein Schüler mehr als 8004 Euro im Jahr verdient, können die Ansprüche für das gesamte Jahr entfallen. „Das sollte man unbedingt im Blick behalten. Wenn man mit seinem Lohn knapp darüber kommt, ist das extrem ärgerlich“, sagt Steinheuer. Probleme mit der Krankenkasse müssen Ferienjobber hingegen nicht befürchten. Schüler sind in der Regel familienversichert. Und die Familienversicherung ist erst dann nicht mehr möglich, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze regelmäßig überschritten wird.