Ein neues Gesetz soll unerlaubter Werbung am Telefon den Riegel vorschieben

Werbung per Telefon / unerwünschtes Telefonmarketing WAZ-Montage: Martin Möller am 04.08.2009
Werbung per Telefon / unerwünschtes Telefonmarketing WAZ-Montage: Martin Möller am 04.08.2009 © WAZ

Wenn das Telefon klingelt, ist das nichts beunruhigendes. Wenn am anderen Ende allerdings ein Mensch sitzt, der über die Vorzüge von Lotto-Dauerlosen, über neuen Telefonverträge oder ähnliches aufklären möchte, oder sich eine automatische Stimme meldet, hört der Spaß auf.

Zu erkennen sind solche Werbeanrufe oft zu spät – viele Anbieter arbeiten mit unterdrückten Rufnummern. Ein neues Gesetz soll nun Schlupflöcher für unlautere Telefonwerbung schließen. „Wir haben täglich Beschwerden von Verbrauchern – Telefonwerbung ist auf jeden Fall ein massives Ärgernis”, sagt Uli Mensing von der Gelsenkirchener Verbraucherzentrale.

Er erinnert sich an eine Frau, die einem Gewinnspielanbieter auf den Leim gegangen war. Immer wieder rief sie bei einer 0900-Rufnummer an, um Gewinne abzuräumen. Gewonnen hatte die Dame nie, dafür aber Telefonrechnungen von bis zu 900 Euro. Einem anderen Klienten seien monatlich Rechnungen von rund 1500 Euro ins Haus geflattert – ebenfalls für Gewinnspiele, an die er sich allerdings nicht erinnern konnte.

Zukünftig sollen Werbeanrufe nur noch erlaubt sein, wenn der Verbraucher zuvor eine ausdrückliche Einwilligung gegeben hat, zum Beispiel in einem Kaufvertrag.

Dass bestimmte Generationen besonders anfällig für telefonische Betrügereien seien, kann Mensing nicht bestätigen. „Es sind nicht nur unbedarfte Jugendliche”, sagt er, „es kann uns alle treffen.” Das neue Gesetz soll die Verbraucher schützen.

Wer zukünftig telefonisch einen Vertrag für Zeitschriften- oder Lotto-Abonnements abschließt, kann diese ohne Angabe von Gründen widerrufen. Bei unerlaubten Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat. Sie beginnt frühestens, wenn der Anbieter schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail über das Widerrufsrecht informiert hat.

Anrufe mit unterdrückter Rufnummer sind für Callcenter laut neuem Gesetz unzulässig. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder bis zu 10 000 Euro. Verstöße gegen das Werbe-Verbot werden mit bis zu 50 000 Euro geahndet.

„Ob sich die neuen Regeln durchsetzen – ich glaub's noch nicht so richtig”, sagt Uli Mensing. Die Verbraucherzentrale jedenfalls hat die Aktion „Kein Abschluss unter dieser Nummer” gestartet. Unter www.vz-nrw.de/telefonwerbung sowie auf Postkarten, die in der Verbraucherzentrale ausliegen, können Verstöße gemeldet werden.