Gelsenkirchen. . Die 25 Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen beschäftigten im letzten Jahr 8688 Verfahren. Das Gericht versucht, eine Zusammenarbeit mit regionalen Jobcentern aufzubauen, um strittige Fälle etwa in Sachen Hartz IV schon vor der Klage zu klären.
Die Fallzahlen sind enorm, die Belastung ist groß, Änderung ist kaum in Sicht. Im Gegenteil: jede politische Entscheidung hat das Zeug, den 25 Richtern am Sozialgericht mehr Arbeit und Klagen zu bescheren. 8688 Verfahren (7835 Klagen und 853 Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz) waren 2010 anhängig. Tendenz gegenüber 2009: leicht steigend. 8621 Verfahren konnten zum Abschluss gebracht werden (+ 3,3%), der Bestand stieg auf 6733 Verfahren (+1 %). „Damit verfestigt sich die starke Belastung“, sagt Silvia Fleck, die Präsidentin des Gelsenkirchener Sozialgerichts, das auch für Herne, Bottrop und den Kreis Recklinghausen zuständig ist.
Qualität verbessern
Seit 2005 beschäftigt die Sozialgerichte auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsgesetz. Auf diese Rechtsgebiete entfielen 39 % der Eingänge. Schwerbehinderten- und Soziales Entschädigungsrecht, traditionsgemäß die stärksten Rechtsgebiete, hatten nur noch einen Anteil von 22 %. Die Grundsicherung, Stichwort Hartz IV, beschert den größten Zulauf – und bemerkenswerte Unterschiede. 2098 Fälle gingen 2010 ein, davon 427 aus Herne, 151 aus Bottrop, 404 aus Gelsenkirchen und 1116 aus dem Kreis Recklinghausen. Bereits 2009 war Herne mit 513 (gegenüber 436 in GE) auffällig. „Wir versuchen, eine intensive Zusammenarbeit mit den Jobcentern aufzubauen und interne Veränderungen anzustoßen“, sagt Fleck. Das Ziel: Strittige Verfahren vor der Klage klären, die Qualität verbessern. „Natürlich gibt es fehlerhafte Bescheide, aber viele Sachen müssen hier gar nicht erst ankommen, das könnte im Vorfeld erledigt sein.“
Existenzielle Fragen dürfen nicht lange liegen
Das ginge für alle Beteiligten schneller (und billiger). 37 % der Verfahren waren für die Kläger ganz oder teilweise erfolgreich (Entschädigungsrecht: 56 %; Grundsicherung 46 %, Sozialhilfe: 42 %). Die durchschnittliche Prozessdauer betrug 9,8 Monate und lag wieder unterm Landes-Schnitt von 12,1 Monaten. Vorläufiger Rechtsschutz wurde im nach 0,8 Monaten (NRW: 1,2 Monate) gewährt. Fleck: „Da geht es um existenzielle Fragen. Klar, dass die nicht lange liegen dürfen.“ Gutachten wurden in 26 % der Verfahren eingeholt. Kostenaufwand: 3,45 Mio € (2009: 3 Mio €). Um 30 % auf 715 306 € stiegen die Anträge auf Prozesskostenhilfe. 4548 entsprechende Anträge wurden gestellt.