Die Bürger werden immer häufiger von Arbeitslosigkeit und den daraus resultierenden Armutsfolgen getroffen, aber sie reagieren und wehren sich gegen mögliche Fehlentscheidungen der zuständigen Behörden und Ämter. Und das mit zunehmenden Erfolg.

So zusammengefasst zeigt sich die Jahresbilanz 2009 des Sozialgerichts Gelsenkirchen, zuständig für die Schalke-Stadt, für Bottrop, Herne und das Vest Recklinghausen, die Gerichtspräsidentin Silvia Fleck (Bild) vorstellte.

Rund 549 000 Euro flossen im letzten Jahr an Prozesskostenhilfe, 134 000 Euro mehr als in 2008. Rund 45 Prozent der Klagen wurden so finanziert. Auch ein Spiegel unserer Gesellschaft, wie die Juristin bestätigte.

Schwerpunkt waren Verfahren rund um Hartz-IV, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsgesetz, die von den insgesamt 8 676 Verfahren immerhin schon 35 Prozent ausmachten. Sechs Prozent mehr als 2008.

Das ehemals traditionell stärkste Schwerbehinderten/Entschädigungsgesetz rangiert deutlich dahinter mit nur 23 Prozent der Klagen.

Die nüchternen Zahlen der Jahresbilanz zeigen aber auch, dass sich die Betroffenen in nahezu jedem zweiten Fall mit Recht gegen Entscheidungen der ARGEs gewehrt haben: 44 Prozent der Klagen gingen ganz oder teilweise zu ihren Gunsten aus. Beim Schwerbehindertenrecht lag die Erfolgsquote sogar bei 55 Prozent

Die Sozialrichter blicken mit großer Sorge in die Zukunft, weil sie angesichts des jüngsten Urteils vom Bundesverfassungsgericht zu den Hartz-IV-Regelsätzen und hierdurch zu erwartendem neuerlichen Anstiegs der Klagen mit ihrem personellen Bestand nicht mehr die durchschnittliche Verfahrensdauer von 9,7 Monaten werden halten können.

Auch die Unsicherheit ob des Bestandes der ARGEs nach 2010 wird sich hier niederschlagen. Wenn nämlich möglicherweise eingespielte ARGE-Mitarbeiter neuen unerfahrenen kommunalen Sachbearbeitern Platz machen müssen. „Was jetzt bereits reinkommt können wir nicht mehr so wie bislang wegschaufeln. Das bedeutet, die Betroffenen müssen länger warten. Und 9,7 Monate sind eine lange Zeit, wenn man nicht weiß, wovon man leben soll!“

Im Hartz-IV-Bereich ging es in erster Linie um Kosten der Unterkunft, Sanktionen, Aufhebung und Erstattung zu viel gezahlter Leistungen sowie Umzugskosten.