Essen. .
Die Vorbereitungen für die Volkszählung im Mai laufen auf Hochtouren: 40 000 Essener werden befragt. Die Ergebnisse der Einwohnerstatistik könnten später kommunale Planungen beeinflussen, etwa wenn es darum geht, wo ein Spielplatz gebaut wird.
Bei der Volkszählung 2011 im Mai werden 40 000 zufällig ausgewählte Bürger in Essen einen Fragekatalog beantworten müssen. Eine Stichprobe dieser Größenordnung reiche aus, weil die erhobenen Daten mit vorhandenen Melderegistern (Bundesagentur für Arbeit, Personalämter der Behörden) abgeglichen und hochgerechnet werden, erklärt Michaela Knobel (36), stellvertretende Leiterin der für den Zensus eingerichteten Erhebungsstelle.
„Durch die Erhebung erfahren wir, wie viel ‘Karteileichen’ oder fehlende Personen es gibt. Der Datenschutz wird sehr ernst genommen“, sagt Knobel. „Wir arbeiten nach dem Abschottungsprinzip. Der Zugang zu unseren Räumen funktioniert nur mit einem elektronischen PIN-Code.“ Das Computersystem sei nicht mit der städtischen Software verbunden. Nach dem „Rückspielverbot“ ist es nicht erlaubt, persönliche Angaben und Namen aus der Zensuserhebung in die Verwaltung fließen zu lassen. Merkmale wie Namen oder Geburtsdatum werden, so die Vorschrift des Statistischen Bundesamtes, nach der Aufbereitung der Daten gelöscht, so dass die Ergebnisse anonym gespeichert werden.
Nur eine Angabe ist freiwillig
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Ergebnisse der Einwohnerstatistik könnten später kommunale Planungen beeinflussen: Welcher Bezirk erhält eine Spielplatz? Müssen Wahlkreise neu eingeteilt werden? Ist der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen noch gerecht?
Mitte Dezember haben Knobel, Erhebungsstellen-Leiter Günter Göbel sowie fünf weitere Mitarbeiter ihr spärlich eingerichtetes Büro im Amt für Statistik am Kopstadtplatz bezogen. Zwar steht die eigentliche Zählung erst zwischen dem 9. Mai und dem 31. Juli an, doch bereits jetzt werden sogenannte Erhebungsbeauftragte gesucht. Diese sollen möglichst auf ehrenamtlicher Basis bei den Bürgern anklingeln. „160 von benötigten 400 Interviewern haben wir bisher gefunden, darunter viele städtische Angestellte. Sie dürfen erhobene Daten nicht an Dritte weitergeben und können sich ausweisen.“
Nur eine der 46 Angaben auf dem Zensus-Formular ist freiwillig (Religionszugehörigkeit). Ansonsten gilt eine Auskunftspflicht. Bei fehlenden Angaben oder Verweigerung drohen Ordnungsstrafen. Die Befragten können die Bögen entweder mit den Interviewern oder allein ausfüllen.
Im Vorfeld werden die Erhebungsbeauftragen geschult und auf Eignung überprüft. Michaela Knobel: „Gute Sprachkenntnisse sind wichtig, Fremdsprachen können nicht schaden. Zudem macht sich alles andere als ein vertrauenserweckendes Erscheinungsbild beim Bürger nicht gut.“ Interviewer dürfen nicht in der „unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden“ oder „wenn Erkenntnisse (. . .) zum Schaden der auskunftspflichtigen Person genutzt werden können“ wie es in Paragraf 11 des Zensusgesetzes 2011 (ZensG) heißt, das mit Zusatz-Erläuterungen 90 A4-Blätter füllt.
Neben normalen Haushalten werden „Sonderbereiche“ erfasst – und zwar „allumfassend“, heißt nicht via Stichproben. Zu Sonderbereichen gehören Studentenwohnheime, Altenheime und Gefängnisse. „In erster Linie sind wir nur ausführendes Organ“, so Knobel. Die Daten werden an das statistische Landesamt NRW abgegeben. Erste Ergebnisse liegen 18 Monate nach der Erhebung vor. Nach heutigem Stand leben in Essen rund 571 400 Personen.