Gelsenkirchen. Trotz Bußgeldern und Überwachung: Immer mehr Kinder und Jugendliche fehlen in Gelsenkirchen unentschuldigt über viele Tage, zum Teil Wochen.

Schon im vergangenen Jahr war die Zahl der „unentschuldigten Fehlzeiten“, wie es von Amts wegen heißt, in Gelsenkirchen besonders hoch. In diesem Jahr jedoch ist die Zahl der Schulschwänzer in Gelsenkirchen, aber auch im gesamten Regierungsbezirk Münster, erneut gestiegen. Zahlreiche Kinder wurden zudem gar nicht an einer Schule angemeldet.

Extrem hoher Anteil von Gelsenkirchener Betroffenen - Jeder dritte Fall

497 Fälle von Schulschwänzern registrierte die Bezirksregierung im vergangenen Jahr in Gelsenkirchen von weiterführenden Schulen, bezirksweit waren es 1618 Fälle. Fast jeder dritte Fall wurde also aus Gelsenkirchen gemeldet. Zum Vergleich: Knapp 350.000 Schülerinnen und Schüler gibt es im Regierungsbezirk, nur 40.380 und damit etwa jeder/jede Neunte davon besucht eine Schule in Gelsenkirchen.

120 der registrierten Heranwachsenden waren „Überwachungsfälle“; dabei handelt es sich um Kinder und Jugendliche, die trotz bestehender Schulpflicht an keiner Schule angemeldet wurden. Häufig sind diese hier zwar als wohnhaft angemeldet, um Kindergeld beziehen zu können, leben tatsächlich aber gar nicht vor Ort. Diese Fälle werden zunehmend überprüft und entsprechend geahndet.

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Im Jahr 2022 waren noch 340 Fälle von Missachtung der Schulpflicht aus Gelsenkirchen in Münster registriert worden, auch der stadtinterne Anstieg auf 497 ist also besonders hoch. Welche Schulen besonders betroffen sind, erfasst die Bezirksregierung nicht. Klar ist lediglich, dass es zu besonders vielen Fällen an Gesamtschulen kommt, Gymnasien sind am wenigsten betroffen laut Auskunft der Schulaufsicht für die weiterführenden Schulen in Münster.

In den meisten extremen Fällen verhängt die Schulaufsicht Bußgelder, in selteneren Fällen auch Ordnungsverfügungen mit Zwangsgeldandrohung. Solchen Sanktionen vorgeschaltet sind pädagogische Maßnahmen durch die Schulen.

260 Bußgeldverfahren wegen unentschuldigtem Fehlen an Grundschulen

Das Schulamt der Stadt Gelsenkirchen, bei dem die Aufsicht über die Grund-, Förder- und Hauptschulen angesiedelt ist und entsprechend die Fälle an diesen Schulen nachgehalten werden, schlüsselt die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren nach Schulformen auf. Demnach wurden für Gelsenkirchener Grundschüler in 2023 insgesamt 260 Bußgeldverfahren eingeleitet, Hauptschulen waren in 112 Fällen betroffen, Förderschulen in 51 Fällen.

Nach der aktuellen Entwicklung im Bereich Missachtung der Schulpflicht hatte Michael Schmitt (CDU) im Bildungsausschuss gefragt. Die Antwort lieferten Verwaltung und Schulaufsicht in der aktuellen Sitzung des Gremiums.