Gelsenkirchen. Kommunen in NRW dürfen neuerdings Straßen vor Schulen zeitweise sperren, um Elterntaxis entgegenzuwirken. Wie Gelsenkirchen damit umgehen will.

Diese Nachricht dürften sie in Erle grundsätzlich erstmal gerne gehört haben. Denn gerade erst haben Schüler, Lehrer und Eltern gemeinsam vor der Leythe-Schule eine Protestaktion gegen Elterntaxis und die potenzielle Unfallgefahr für Kinder durchgeführt, da wurde durch die Berichterstattung einiger Medien (darunter auch die WAZ) erst vielen bekannt, dass die Landesregierung eine Lösung für das Problem anbietet.

Kommunen in Nordrhein-Westfalen können Straßen in Schulnähe neuerdings zeitweise für Fahrzeuge sperren, um gefährliche Situationen durch Elterntaxis oder einen starken Durchgangsverkehr zu verhindern. NRW sei das erste Bundesland, das für die Kommunen eine solche Möglichkeit geschaffen habe, sagte ein Sprecher des Landesverkehrsministeriums am Montag. Laut Verkehrsministerium können „Schulstraßen“ durch Verkehrsschilder mit einem Zusatzzeichen für die Zeit der Sperrung oder mit mobilen Sperrelementen wie einer Schranke eingerichtet werden.

In Gelsenkirchen war der Erlass noch gar nicht bekannt

Bislang bestand bei den Kommunen oftmals Unsicherheit, ob die Anordnung von Schulstraßen durch Verkehrszeichen mit dem geltenden Rechtsrahmen vereinbar ist. Dies liegt auch daran, dass es in Deutschland bislang kein Verkehrszeichen „Schulstraße“ gibt. Daher musste auch immer eine Gefahrenlage nachgewiesen werden. Dies entfällt künftig, so das Ministerium.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer „Schulstraße“ muss die jeweilige Kommune treffen. Bürgerinnen und Bürger können aber die Einrichtung einer solchen Schulstraße bei ihren Städten beantragen.

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Ob es in Gelsenkirchen in naher Zukunft solche temporären Sperrungen von Straßen an Schulen geben wird und, falls dem so sein sollte, welche Straßen betroffen sein könnten, kann die Stadt auf WAZ-Nachfrage noch nicht beantworten, obwohl der Erlass der Landesregierung bereits vom 26. Januar 2024 datiert.

Stadtsprecher Martin Schulmann erklärt, dass der Erlass noch geprüft werde, die Einrichtung von Schulstraßen „grundsätzlich aber einen interessanten Ansatz darstelle, um die Verkehrssicherheit von Schulkindern zu gewährleisten.“ Die zuständigen Referate der Stadtverwaltung hätten aber „umfassende verkehrliche sowie verkehrsplanerische Aspekte zu prüfen und bei der Umsetzung zu berücksichtigen.“

Stadt Gelsenkirchen prüft einen Schulstraßen-Versuch

Gleichwohl überlege man bei der Stadt, ob eine mögliche Erprobung an Gelsenkirchener Schulen im Rahmen eines Verkehrsversuches Sinn ergebe. Wo ein solcher Feldversuch stattfinden könnte, vermag der Stadtsprecher indes noch nicht zu sagen. Stattdessen heißt es nur: „Die Problematik der Elterntaxis besteht an vielen Schulen im Stadtgebiet. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse der Prüfung berichten“.

Derweil unterstreicht NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne): „Kinder sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Sie müssen besonders geschützt werden. Mehrere Verkehrsversuche in NRW haben gezeigt, dass durch temporäre Sicherheitszonen für 30 oder 45 Minuten zu Unterrichtsbeginn und -ende kritische Situationen entschärft werden können. Mit dem Erlass wollen wir nun rechtssicher diese Möglichkeit für alle Kommunen schaffen.“ Anlieger sind von den Beschränkungen übrigens ausgenommen.