Gelsenkirchen. Die Schäden durch die Überschwemmungen in Gelsenkirchen sind immens. Ein Anwalt erklärt, wer für was aufkommt.
Wer kommt für die Schäden an Haus, Wohnung und Auto auf, die die Regenfluten in der Nacht auf Donnerstag in Gelsenkirchen hinterlassen haben? Diese Frage dürfte den betroffenen Menschen im Südosten der Stadt am heftigsten unter den Nägeln brennen. Der Gelsenkirchener Rechtsanwalt Arndt Kempgens beantwortet die wichtigsten Fragen.
Unwetter in Gelsenkirchen: Wer kommt für Gebäudeschäden auf?
Dafür ist Kempgens zufolge die jeweilige Gebäudeversicherung zuständig, die Eigentümer abschließen. Im Trinenkamp gehören einige Häuser der LEG. „Sollten sich beispielsweise in überfluteten Wohnungen die Fliesen von der Wand lösen, so käme für die Reparatur diese Versicherung auf“, erklärt Kempgens. Aber auch die Trocknungsarbeiten gehen auf das Konto des Gebäudeversicherers. „Im Prinzip alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, dass können Bodenbeläge oder auch Vertäfelungen sein, die dem Hauseigentum zugerechnet werden“, so Kempgens.
Überschwemmungen in Gelsenkirchen: Wer kommt für die Schäden in der Wohnung auf?
Mieter oder auch Wohnungseigentümer, die eine Hausratversicherung abgeschlossen haben, bekommen etwa beschädigtes Inventar und Möbel ersetzt. Das kann die Küche sein, die Wohnzimmereinrichtung oder auch die Wasch- und Spülmaschine, die nach dem Bad in der braunen Brühe durch das Unwetter nicht mehr funktionsfähig sind.
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Entscheidend bei so einem Unwetterereignis wie jüngst in Gelsenkirchen: Anspruch auf Schadensersatz haben nur diejenigen, „deren Versicherung auch Elementarschäden für ihr Hab und Gut abdeckt“, so Kempgens weiter. Als Elementarschäden gelten etwa Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneemassen (bzw. -druck) und Vulkanausbrüche. Fehlt der Zusatz „Elementarschäden“ in der Versicherung, bleiben Betroffene auf den Kosten sitzen.
Allenfalls, so erklärt Kempgens, bestünde in einem solchen Fall noch die Möglichkeit, „bei der Versicherung einen Beratungsfehler geltend zu machen“, weil man als Kunde nicht darüber aufgeklärt und informiert worden sei, wie wichtig diese zusätzliche Absicherung ist.
Überflutungen in Gelsenkirchen: Wer trägt die Schäden am Auto?
In Gelsenkirchen haben Dutzende Fahrzeuge unter Wasser gestanden, mache bis zum Dach. Für Schäden an Auto, Motorrad oder Wohnwagen, so der Rechtsanwalt, „kommt die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung abzüglich der Selbstbeteiligung auf“. Eine Einstufung in eine höhere Versicherungsklasse erfolgt bei solchen katastrophalen Ereignissen nicht.
Wer keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hat, sondern nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, der gehe leer aus, so Kempgens. Er befürchtet, „dass ein nicht unerheblicher Teil der von dem Unwetter betroffenen Menschen“ genau dieses Schicksal ereilt. Der Rechtsanwalt weiß aus Erfahrung, dass viele Verkehrsteilnehmer wegen „hoher Versicherungsprämien im Vergleich zum Alter und Wert ihres Autos“ auf eine solche Versicherung verzichten, um Geld zu sparen.