Gelsenkirchen. Gelsenkirchens Schulen platzen aus allen Nähten, eine Schulbaugesellschaft soll den Neubau beschleunigen. Doch die Ratsvorlage steht noch nicht.
Die CDU-Fraktion im Gelsenkirchener Bildungsausschuss regte die Gründung einer Schulbaugesellschaft schon Anfang 2022 an, Mittel dafür wurden in den Haushalt eingestellt. Nachdem die Kulturschule, die ursprünglich bereits im nächsten Jahr an den Start gehen sollte, noch immer auf den ersten Spatenstich wartet und die Not im Grundschulbereich schon in diesem Jahr so groß ist, dass Schulanfänger mit Bussen in andere Stadtteile gefahren werden müssen, um alle beschulen zu können, droht im nächsten Jahr eine nicht mehr zu stemmende Situation.
Wartelisten für den Schulbesuch keine Option
Wartelisten für den Schulbesuch: Das ist nichts, was Gelsenkirchens Bildungsverwaltung als Schulträger sich vorstellen will und kann. Dennoch wird es noch dauern mit der Gründung des „Bau-Turbos“. Eigentlich ist es längst klar und ein offenen Geheimnis, dass es ohne die Gelsenkirchener Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GGW) als Hauptakteur nicht schnell genug funktionieren wird. Sowohl den Grundschulneubau Ebersteinstraße als auch die anderen Projekte wie Instandsetzung der Caubstraße, Erweiterung der Grundschule Kurt-Schumacher-Straße als auch der Neubau am Wildenbruchplatz laufen über die GGW und zwar bisher termingerecht. Lesen Sie dazu: Dramatische Raumnot: Per Bus zur Grundschule in andere Stadtteile
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Eine Schulbaugesellschaft, die sich erst finden und neu aufstellen muss, käme bestenfalls 2024 ans Planen und Bauen. Um mehr Räume für das Schuljahr 2024/25 zur Verfügung stellen zu können, wäre das zu spät. GGW-Chef Harald Förster zeigte sich bei der Nachfrage der WAZ zum Stand der Dinge noch zuversichtlich, dass in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause, also im Juni, eine Beschlussvorlage der Bauverwaltung vorliegen könnte.
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Nach WAZ-Informationen hat sich der Aufsichtsrat bereits damit befasst. Allerdings gilt es wohl noch, die Gesellschaftsform, für die verschiedene Modelle in Frage kommen, sowie andere rechtliche Fragen abzuklären. Herrin des Verfahrens ist daher naturgemäß nicht die GGW, sondern die städtische Bauverwaltung. Und Stadtbaurat Christoph Heidenreich ist weniger optimistisch als der GGW-Chef. Eine beschlussfähige Verwaltungsvorlage für die Gründung einer Schulbaugesellschaft in der Juni-Sitzung vorzulegen sei nicht realistisch, stellt er auf Nachfrage klar. In der ersten Ratssitzung nach der Sommerpause – das wäre der 28. September – könne es soweit sein, kündigt er an.