Gelsenkirchen. Immer wieder Ärger mit der Grundsteuer: Nun geht es um überraschende Mahnungen. Das Finanzamt Gelsenkirchen nennt Fehlerquellen und gibt Tipps.
Immer wieder Ärger mit der Grundsteuer: Auch zwei Monate nach Ende der Abgabefrist reißen die Probleme um die unliebsame Eigentümerpflicht nicht ab. Nun geht es um offenbar ungerechtfertigte Mahnungen. Diese haben etwa WAZ-Leser aus Bismarck erhalten, die sich nun über das „Chaos im Finanzamt“ beschweren.
Verärgert sind sie darüber, nun ein Erinnerungsschreiben inklusive Androhung eines „Verspätungszuschlags von bis zu 25.000 Euro“ erhalten zu haben, obwohl sie ihre Grundsteuererklärung nach eigener Aussage fristgerecht vor Ende Januar abgegeben haben – allerdings nicht digital, sondern in Form der handschriftlich ausgefüllten Vorlage persönlich am Schalter bzw. in der Postbox im Foyer des Finanzamtes. Offenbar, so ihre Vermutung, scheint man bei der Behörde die analog eingereichten Steuererklärungen nicht ins System eingepflegt zu haben.
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„Die nordrhein-westfälischen Finanzämter versenden seit Ende Februar 2023 Erinnerungsschreiben. Vereinzelt haben sich Bürgerinnen und Bürger zurückgemeldet, eine Erinnerung erhalten zu haben, obwohl sie die Erklärung bereits abgegeben haben“, bestätigt man auch beim örtlichen Finanzamt. Auf vermutete Probleme mit analog eingereichten Erklärungen geht man auf Nachfrage allerdings nicht direkt ein. Und listet lieber andere mögliche Fehlerquellen auf.
Mahnungen trotz Abgabe der Grundsteuer: Das sind die drei häufigsten Gründe
Die drei häufigsten Gründe für unberechtigterweise verschickte Mahnungen seien demnach, dass die Erklärung unter Angabe eines falschen Aktenzeichens eingereicht worden sei, dass mehrere Erklärungen zu unterschiedlichen wirtschaftlichen Einheiten (Wohnung, Einfamilienhaus, frei stehende Garage ...) unter demselben Aktenzeichen erfolgt seien oder nur für eine wirtschaftliche Einheit eine Erklärung eingereicht worden sei, obwohl man mehrere besitze.
Weitere Gründe für eine Mahnung können laut Finanzamt die Abgabe unvollständiger Steuererklärungen (z. B. durch eine fehlende Unterschrift bei Abgabe auf Papier) oder die Verwechslung der Abgabe der Grundsteuererklärung mit der Teilnahme an der Zensus-Befragung 2022 sein. Außerdem könnten sich der Druck des Erinnerungsschreibens natürlich mit der (verspäteten) Erklärungsabgabe überschneiden.
Die Finanzverwaltung empfiehlt jenen Eigentümern, die ein Erinnerungsschreiben erhalten, obwohl sie ihre Erklärung bereits abgegeben haben, Kontakt zur Grundsteuer-Hotline aufzunehmen. Diese ist in Gelsenkirchen weiterhin aktiv, allerdings nach Erfahrung der Bismarcker „mittlerweile schlecht zu erreichen“.
„Die Hotline ist am Vormittag zwischen 9 Uhr und 13 Uhr teilweise ausgelastet“, sagt dazu Wibke Küper, Sprecherin des Finanzamtes. Sie empfiehlt deshalb, nach Möglichkeit das Zeitfenster von 13 bis 18 Uhr zu nutzen.
Noch ein gutes Viertel der Grundsteuererklärungen in Gelsenkirchen fehlt
Übrigens fehlen in Gelsenkirchen weiterhin zahlreiche Erklärungen. Während NRW-weit bislang rund 5,3 Millionen (80 Prozent) Grundsteuererklärungen in den Finanzämtern eingegangen, sind die Gelsenkirchener im Vergleich etwas nachlässiger. Hier sind nach Angaben des Finanzamtes bislang rund 77 Prozent der Grundsteuererklärungen eingegangen, also bislang rund 48.100 Stück. Davon seien rund 90 Prozent digital abgegeben worden.
Sollte die Grundsteuererklärung nicht abgegeben werden, so kann nicht nur die bereits erwähnte Strafzahlung anfallen. Auch wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen dann schätzen.
Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält dann innerhalb weniger Wochen vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Die Bescheide haben noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Steuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen dann die zu zahlende Grundsteuer. Der Steuerzahlerbund NRW ruft dennoch alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, nach Erhalt des Messbescheids Einspruch einzulegen, um mehr rechtliche Optionen zu haben, sobald Klarheit über die Höhe der tatsächlichen Grundsteuer besteht.