Gelsenkirchen. Die Frist ist abgelaufen! Wie viele Gelsenkirchener Eigentümer ihre Grundsteuererklärung verschlafen haben – und welche Optionen sie noch haben.

Die Grundsteuer-Abgabefrist ist abgelaufen – doch in Gelsenkirchen fehlt weiterhin etwa ein Drittel aller Erklärungen. „Im Finanzamt Gelsenkirchen liegen insgesamt 41.865 Erklärungen vor, rund 63,99 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, gab Wibke Küper, stellvertretende Leiterin des Finanzamts Gelsenkirchen, die Zahlen jetzt bekannt.

Die Gelsenkirchener sind damit nachlässiger als der NRW-Durchschnitt. Im gesamten Bundesland sind rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen fristgerecht eingegangen. NRW liegt damit wiederum unter dem Bundesdurchschnitt. Bundesweit fehlt noch ziemlich genau ein Viertel der Dokumente.

Säumige Eigentümer in Gelsenkirchen erhalten Erinnerungsschreiben

„Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten“, kündigte Küper an. Das bedeutet zunächst noch nicht, dass die säumigen Immobilienbesitzer mit Strafzahlungen rechnen müssen. Wie Küper erläuterte, werden alle Eigentümer, die ihrer Verpflichtung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe aufgefordert werden.

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. Das Zwangsgeld darf 25.000 Euro nicht überschreiten, bis dahin liegt die Höhe aber im Ermessen der Finanzbehörde.

Diese Bescheide erhalten Eigentümer nach Abgabe ihrer Grundsteuererklärung

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt dann den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ teilt Küper mit. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten Sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

Die Bescheide haben noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Steuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Für manche Eigentümer kann dies eine höhere, für manche eine niedrigere Steuer bedeuten. Es wird damit gerechnet, dass insbesondere für Altbauten eine höhere Steuer anfällt.

Die Stadt Gelsenkirchen will die Hebesätze aber aufkommensneutral gestalten. Insgesamt sollen also nicht mehr Steuern eingenommen werden als vorher. Das heißt: Das voraussichtliche Aufkommen der Grundsteuer liegt in Gelsenkirchen für das Jahr 2022 bei rund 47,7 Millionen Euro. So soll es dann also auch im Jahr 2025 sein, wenn der Umbau der Grundsteuer abgeschlossen sein muss. Die AfD-Fraktion vermisst für die angestrebte Aufkommensneutralität jedoch einen politischen Beschluss. Sie hat deswegen für den Hauptausschuss am 2. Februar noch mal beantragt, dass das Thema auf die Tagesordnung kommt.

Grundsteuer-Hotline der Stadt Gelsenkirchen bleibt erreichbar

Wer die Abgabefrist verpasst hat, dem stehen trotzdem weiterhin alle Möglichkeiten zur Abgabe und Service-Leistungen zur Verfügung. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont Wibke Küper. Zudem stehen auch die Unterstützungsangebote aufwww.grundsteuer.nrw.de bereit. Und auch hält die Stadt ihre eingerichtete Grundsteuer-Hotline aufrecht. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären“, so Küper. Die Hotline ist unter 0209-173-1959 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

Schnell erledigt ist die Grundsteuer in der Regel, wenn man das individuelle Informationsschreiben zur Hand hat, welches das Finanzamt Gelsenkirchen jedem Eigentümer vorab geschickt hat, mit Angaben zum Aktenzeichen, Gemarkung, Bodenrichtwert und mehr.

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.