Gelsenkirchen. Nach dem Bürgergeld-Kompromiss zeigen sich Irene Mihalic (Grüne), Marco Buschmann (FDP) und Markus Töns (SPD) erleichtert. Das heben sie hervor.
Die Gelsenkirchener Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition zeigen sich nach dem Bürgergeld-Kompromiss erleichtert. „Der Paradigmenwechsel ist gemacht und wir heben die Grundsicherung auf ein neues Level“, teilte Irene Mihalic, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, nach der Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag mit. Nach anfänglichem Widerstand der CDU hatte sich der Ausschuss am Mittwochabend doch auf die Sozialreform geeinigt. „Hartz IV ist damit Geschichte“, so Mihalic gegenüber der WAZ.
„Natürlich hätten wir uns bei der Ausgestaltung des Bürgergeldes mehr gewünscht, vor allem mehr Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger seitens der Partei, die für sich in Anspruch nimmt, bürgerliche Politik zu betreiben“, kommentierte Mihalic den Kompromiss mit einem Seitenhieb Richtung CDU. „Aber als Ampel sagen wir: lieber kleine Schritte als keine Schritte in die richtige Richtung.“ Notwendige gesellschaftliche Reformen würden „nach Jahren des politischen Tiefschlafs“ entschlossen angepackt.
Marco Buschmann (FDP) zum Bürgergeld-Kompromiss: „Wir halten am Prinzip des Förderns und Forderns fest“
„Wir geben den Jobcentern jene Möglichkeiten, die sie brauchen, um Arbeitslose zu qualifizieren und in Arbeit zu bringen“, hob Markus Töns (SPD), direkt gewählter Abgeordneter aus Gelsenkirchen, hervor. „Mit der Lösung im Vermittlungsausschuss bekommen die Leistungsempfänger jetzt noch rechtzeitig die notwendige Erhöhung der Regelsätze.“ Der Regelsatz soll nun für einen Erwachsenen um rund 50 Euro im Monat steigen. „Wichtig ist aber auch, dass wir jetzt zu einem Kooperationsansatz zwischen den Jobcentern und den Arbeitssuchenden kommen“, betonte Töns. Die Strategie für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll künftig gemeinsam transparent entwickelt und in klarer und verständlicher Sprache in einem Kooperationsplan festgehalten werden.
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„Nach den Beratungen im Vermittlungsausschuss ist unmissverständlich klar: Wir halten beim Bürgergeld am bewährten Prinzip des Förderns und Forderns fest“, zeigte sich auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zufrieden. „Ich begrüße, dass die sogenannte Vertrauenszeit entfällt. Damit ist klar, dass weiterhin zu jedem Zeitpunkt volle Sanktionen möglich sind.“ Der Kompromiss sieht vor, dass weiterhin von Anfang an Sanktionen gegen Arbeitslose verhängt werden können, die ihre Mitwirkungspflichten verletzen.
Bürgergeld-Reform soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten
„Gleichzeitig schaffen wir mit dem Bürgergeld mehr Leistungsgerechtigkeit und Fairness. Bessere Hinzuverdienstgrenzen setzen die richtigen Anreize, um schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen“, so Buschmann gegenüber der WAZ. Einkünfte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen nun bis 520 Euro nicht mehr angerechnet werden. Buschmann: „Es ist ein wichtiger Schritt zu mehr Leistungsgerechtigkeit, dass Schüler ihr selbst verdientes Geld aus einem Minijob behalten dürfen und sich eine Ausbildung finanziell deutlich mehr lohnt.“
Der Kompromiss sieht auch vor, dass den Beziehern von Bürgergeld 40.000 Euro eigenes Vermögen zugestanden werden. Die Ampel hatte ursprünglich 60.000 Euro vorgesehen. In Bundestag und Bundesrat muss nun noch einmal über das geänderte Gesetz abgestimmt werden, das soll am heutigen Freitag passieren. Dann kann die Reform zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Lesen Sie auch: Bürgergeld statt Hartz IV: Das sind die größten Unterschiede