Gelsenkirchen. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Gelsenkirchen soll schon sehr bald mit Körperkameras ausgestattet werden. Es geht um Sicherheit – und mehr.
- Die Stadt Gelsenkirchen plant die Anschaffung von 55 Bodycams für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD).
- Die Anschaffung verfolgt zwei Ziele: mehr Sicherheit für den KOD und bessere Aufklärung von Straftaten.
- „Man wird so sicher keinen entschlossenen Täter abhalten können, aber sicher einen unentschlossenen“, sagt Thomas Richter, Leiter des Referats Sicherheit und Ordnung.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Gelsenkirchen soll noch in diesem Jahr erstmals mit Körperkameras ausgestattet werden. Das gab Thomas Richter, Abteilungsleiter im Referat öffentliche Sicherheit und Ordnung, gegenüber der Politik bekannt. Demnach sollen 55 Geräte zum Einsatz kommen, die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt knapp 40.000 Euro.
Die Testphase soll Ende 2022 starten und bis März oder April 2023 laufen. Vom Testbetrieb soll laut Richter direkt in den Echtbetrieb geschaltet werden. Es wird nach dem Start also keine Phase mehr geben, in der die KOD-Mitarbeitenden ohne Bodycams unterwegs sein werden.
Einsatz von Bodycams in Gelsenkirchen verfolgt zwei Ziele
„Das primäre Ziel ist der Schutz unserer Mitarbeitenden, sowohl vor physischen als auch verbalen Attacken“, sagte Richter und verwies auf Statistiken, die eine zunehmende Gewaltbereitschaft und Respektlosigkeit gegenüber Einsatzkräften dokumentieren. „Es wirkt deeskalierend, wenn man selbst sieht, wie man aggressiv auf jemanden zugeht.“ Deshalb sei auch der Vorderbildschirm bei den Kameras wichtig, auf dem sich das Gegenüber wie im Spiegel sieht. „Man wird so sicher keinen entschlossenen Täter abhalten können, aber sicher einen unentschlossenen.“
Der zweite wichtige Grund für den Einsatz der Kameras zielt laut Richter auf Situationen, in denen es bereits zur Gefährdung von Mitarbeitenden gekommen ist. Die Bilder der Kamera sollen dann dabei helfen, Straftaten aufzuklären.
Körperkameras für den KOD Gelsenkirchen: Wann die Bodycams eingeschaltet werden sollten und wann nicht
Wann die Kameras angeschaltet werden, sollen die Mitarbeitenden selbst entscheiden. Sie werden zuvor jedoch rechtlich darin aufgeklärt, wann nicht gefilmt werden sollte. „Außerhalb der Wohnung ist die rechtliche Hürde, die Bodycams zu nutzen, beispielsweise nicht so hoch wie innerhalb von Wohnungen“, sagte Thomas Richter. Auch „Kernbereiche privater Lebensführung“ dürften nicht gefilmt werden. Richter nannte das Beispiel eines eingenässten Obdachlosen; hier sollte man von einer Aufnahme absehen.
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Wiederum nicht selbst entscheiden sollen die KOD-Mitarbeitenden, welche Videos letztendlich gespeichert werden. Automatisch wird keine Aufnahme gesichert und von der Kamera auf eine Software übertragen. „Zu der Frage, wer das entscheiden kann, haben wir verschiedene Berechtigungsstufen im Referat“, erklärte Richter. So soll offenbar verhindert werden, dass Videos direkt gelöscht werden, in denen die Mitarbeitenden sich selbst unrechtmäßig verhalten haben. Gespeichert werden die ausgewählten Videos zunächst 14 Tage. „Danach müssen wir entscheiden, ob wir sie noch länger brauchen.“
Gelsenkirchen arbeitet mit Bodycam-Hersteller Reveal zusammen
Die Kameras, mit denen der KOD in Gelsenkirchen ausgestattet wird, kommen vom Hersteller Reveal, laut Richter ein „renommierter Anbieter“ auf diesem Gebiet. Er lobte die Reveal-Geräte aufgrund ihrer „einfachen Bedienung und akustischen und optischen Signale beim Anschalten“, die es für jeden erkenntlich machen sollen, dass auch eine Kamera läuft. Zudem hätten die Geräte einen sehr stabilen Akku. „Sie sind in der Lage, mehrstündige Aufnahmen in hoher Qualität abzuspeichern.“
Von den politischen Fraktionen im Gelsenkirchener Ordnungsausschuss wurde der Einsatz der Bodycams – bis auf leichte Skepsis durch die linke AUF – durchweg begrüßt. Gelsenkirchen folgt damit dem Beispiel zahlreicher anderer Kommunen, welche die Körperkameras bereits eingeführt haben und damit gesetzliche Möglichkeiten nutzen, die im Juni 2021 gesetzlich geschaffen wurden. Geregelt sind die Voraussetzungen zum Tragen von Bodycams im NRW-Ordnungsbehördengesetz sowie im Polizeigesetz.