Gelsenkirchen. Betretungsverbot nach Raubzügen auf Kinder und Jugendliche in Gelsenkirchen? Jetzt hat sich das Polizeipräsidium zu dem Thema geäußert.

Nach der Häufung von Raubzügen durch Kinder und Jugendliche betrachtet die Gelsenkirchener Polizei „Aufenthalts- und Betretungsverbote als eine mögliche Maßnahme“, um diese Negativentwicklung zu bekämpfen. Das teilte die Behörde auf Anfrage mit.

Gelsenkirchener Polizei: Keine konkreten Angaben zu Maßnahmen

Ob Gelsenkirchen dem Beispiel Duisburgs konkret folgen wird, ließ das Polizeipräsidium allerdings offen. „Da es sich derzeit um laufende Ermittlungen handelt, wird zu einzelnen Maßnahmen keine Stellung bezogen“, sagte eine Sprecherin. Die Anwendung dieser Maßnahmen sei immer individuell zu bewerten und werde regelmäßig geprüft.

In Duisburg greift die Polizei nach der Festnahme dreier jugendlicher Intensivstraftäter jetzt härter durch. Sie hat gegen sechs weitere Teenager im Alter von 13 bis 16 Jahren ein Bereichsbetretungsverbot ausgesprochen worden. Die auffälligen Kinder und Jugendlichen dürfen sich nun nicht mehr in der Innenstadt aufhalten. Das Verbot gilt bis Ende Dezember. Bei Verstößen droht ein Zwangsgeld.

In Gelsenkirchen hatten Schulen, Eltern und auch die Gewerkschaft für Erziehung und Bildung (GEW) Alarm geschlagen, nachdem es in der Gelsenkirchener Innenstadt aber auch an anderen Standorten auffällig oft zu Raubzügen von Kindern und Jugendlichen gekommen war. Oft wurden dabei gefährliche Gegenstände und Waffen wie Hammer oder Messer als Druckmittel eingesetzt.

Gelsenkirchener Vorfälle beschäftigen auch NRW-Innenminister Reul

Die Polizei hatte daraufhin eine Ermittlungskommission eingerichtet, das Thema beschäftigte sogar Innenminister Herbert Reul und den NRW-Landtag. Die GEW hatte der Politik Untätigkeit vorgeworfen, frühe Warnrufe seien nicht ernstgenommen worden.

Das Bereichsbetretungsverbot wie in Duisburg begründet sich auf Paragraf 34 Absatz 2 des Polizeigesetzes des Landes NRW und kommt etwa auch bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen, Stalking und Bekämpfung der Drogen- und Straßenkriminalität zum Einsatz.