Gelsenkirchen. Wer in Gelsenkirchen geblitzt wurde, kann sich nur per Brief zur Sache erklären. Doch bald soll die Anhörung vereinfacht werden – so wie in Essen.

Wer nicht nur in Gelsenkirchen, sondern auch schon mal in einer anderen Stadt, wie etwa in Essen, geblitzt wurde und einen Anhörungsbogen erhalten hat, um sich zur Sache einzulassen, dem dürfte dabei die unterschiedliche Verfahrensweise aufgefallen sein: Während es nämlich etwa in Essen einfach und praktisch möglich ist, sich per Online-Anhörung zu melden, ist es in Gelsenkirchen - wo man bei der Digitalisierung ja eigentlich vielen anderen Städten voraus ist – weiterhin nur möglich, handschriftlich Angaben zu machen und diese per frankierten Umschlag an die Bußgeldstelle zu schicken. Wäre es nicht an der Zeit, den Vorgang zeitgemäß umzustellen?

Online-Anhörung: Diese Erfahrungen hat man bei der Stadt Essen gemacht

Auch bei der Stadt Essen hat man noch nicht lange auf die Online-Anhörung umgestellt, wie man dort auf Nachfrage mitteilt. Erst seit Einführung des neuen Verfahrens zur Erfassung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zum 28. April 2022 sei das digitale Verfahren umgesetzt worden. Die Vorteile liegen für die Verwaltung der Nachbarstadt auf der Hand – nicht nur für die Geblitzten, die ihren Regelbruch bequem online zugeben können.

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„Das neue Verfahren bietet auch der Verwaltung viele Vorteile und ist ein wichtiger Baustein der Digitalisierung der Verwaltung“, betont Pressereferent Burkard Leise. „Der gesamte Prozess wird vereinfacht und digitalisiert: Alle Informationen werden automatisch in einer elektronischen Akte gesammelt.“

Stadt Gelsenkirchen: Verfahren für Buß- und Verwarngelder wird derzeit umgestellt

Sind das nicht auch Vorteile, die für Gelsenkirchen lohnenswert wären? Stadtsprecher Martin Schulmann erklärt auf Nachfrage: „Das Verfahren für Buß- und Verwarngeld wird derzeit umgestellt. In dem neuen Verfahren ist die Online-Anhörung auch integraler Bestandteil. In dem alten, derzeit noch eingesetzten Verfahren, lässt sich das nicht mehr sinnvoll abbilden.“

Für die komplette Verfahrensumstellung, die ja auch in Essen erst nötig war, müssten aber noch Schnittstellen in das Kassensystem und zum digitalen Archiv fertiggestellt werden. „Das ist derzeit in Arbeit“, so Schulmann. Man gehe bei der Stadt deswegen von einem Start des neuen Verfahrens samt Online-Anhörung im Laufe des ersten Quartals 2023 aus. Bis dahin müssen alle, die einige km/h zu schnell im Stadtgebiet unterwegs waren, also weiter Briefmarken vorrätig haben.