Gelsenkirchen. Der zweijährige Ahmed ertrank im Gelsenkirchener Sportparadies. Seine Mutter wurde nun wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.

Schluchzend verfolgt die 25-jährige Angeklagte Nour S. den Antrag des Staatsanwalts. Der Anklagevertreter fordert, dass die junge Syrerin für 15 Monate ins Gefängnis gehen soll. Angeklagt ist sie wegen fahrlässiger Tötung und falscher Verdächtigung. Das Opfer war ihr eigenes Kind Ahmed, das am 10. Juni 2019 im Nichtschwimmerbecken des Sportparadieses ertrunken war. Die Mutter hatte nicht aufgepasst und das Kind unbeaufsichtigt gelassen.

Zum ersten Mal war die junge Frau mit ihren Kindern Ahmed (2) und Maria (4) und einigen Bekannten schwimmen. Der Unglücksfall hatte für Aufsehen gesorgt, weil er schon einmal vor Gericht behandelt worden war. Damals hatte nach einer Übereinkunft zwischen Mutter und der Schwester der heutigen Angeklagten die Schwester Tamara S. die Schuld auf sich genommen.

Angeblich hatte die 25-Jährige die Schwester gebeten, auf die Kinder aufzupassen. So wurde zunächst die Schwester angeklagt. Im Laufe des damaligen Prozesses erklärte Nour S. vor Gericht, dass ihre Schwester Tamara keine Schuld treffe. Der Prozess gegen Tamara endete nach Aufklärung des wahren Sachverhalts mit einem Freispruch für Tamara. S.

Mutter fürchtete Sorgerecht für ihre Tochter zu verlieren

Der Hintergrund der Vereinbarung zwischen den Geschwistern: Nour S. befürchtete, das Sorgerecht für ihre Tochter Maria zu verlieren, wenn sie verurteilt würde. Die Angeklagte hatte bereits unter der Obhut des Jugendamts gestanden. So kam es dann erneut zur Anklage, diesmal gegen die Mutter. Die trug im Laufe der Verhandlung aber kaum dazu bei, den wahren Sachverhalt aufzuklären und sich der Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht bewusst zu werden.

Trotz mehrmaliger Ermahnung der Vorsitzenden Nicola Brand, dass auch eine Gefängnisstrafe drohen könne, konnte sich die 25-Jährige nicht dazu durchringen, ein eigenes Versagen einzuräumen. Sie bestand darauf, ihre Schwester gebeten zu haben, auf die Kinder aufzupassen. Die habe es möglicherweise nicht richtig verstanden.

Ahmed ertrank im 70 cm tiefen Wasser

Zeugenaussagen erhärteten die Vorwürfe der Anklage, dass sich die Angeklagte unter anderem gemeinsam mit ihrer Schwester mehrfach auf der Rutsche befand, während sich ihre Kinder unbeaufsichtigt im Nichtschwimmerbecken aufhielten. Ahmed, der noch keine drei Jahre alt war, ertrank im 70 cm tiefen Wasser.

Kinder, so hatte ein Gutachter ausgesagt, gingen in diesem Alter einfach unter, ohne sich zu wehren. Erst als das Kind auf dem Beckenboden lag, bemerkten Badegäste den leblosen Körper. Richterin Nicola Brand setzte die einjährige Gefängnisstrafe in ihrem Urteil zur Bewährung aus. Die Angeklagte sei massiv von der Tat betroffen. Man sehe ihren Schmerz, doch müsse sie als Mutter auch sehen, was sie falsch gemacht habe. Nour S. habe die Gefahren völlig unterschätzt.

Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, in denen die 25-Jährige vertrauensvoll mit dem Jugendamt zusammenarbeiten muss.