Gelsenkirchen. Omikron an einer Schule: Eine junge Gelsenkirchenerin muss 14 Tage in Quarantäne – der Rest der Klasse nur kurz. Wie kommt es zu solchen Fällen?

  • Eine elfjährige Gelsenkirchenerin musste wegen eines mittlerweile bestätigten Omikron-Verdachts bei ihrer Lehrerin bis nach den Weihnachtsfeiertagen in Quarantäne - der Rest ihrer Klasse jedoch nicht.
  • Dabei ist die Verordnung des Landes klar: Auch Kontaktpersonen eines Omikron-Falls müssen 14 Tage in Quarantäne.
  • Dennoch sind die Gesundheitsämter in Gelsenkirchen und Herten, wo sich die Schule der Betroffenen befindet, zu anderen Entscheidungen gekommen.

Weihnachten hatte sich für Familie Möllers erledigt. Dabei hatte sie nach dem Tod der Großmutter kurz vor Heiligabend viel Hoffnung auf ein besinnliches Fest im engsten Kreis gelegt. Aber es kam die neue Corona-Variante Omikron dazwischen: Am 13. Dezember, so erzählt es Bueranerin Heike Möllers, habe es in der Klasse ihrer elfjährigen Tochter einen Omikron-Verdachtsfall gegeben. Weil aber alle PCR-Testergebnisse in der Klasse negativ gewesen seien, sei die Klasse doch vor Weihnachten aus der Quarantäne entlassen worden - mit einer Ausnahme. „Alle waren frei“, erzählt Möllers, „nur meine Tochter nicht.“ Der Fall zeigt, wie die unterschiedliche Bewertung von Gesundheitsämtern zu Ungerechtigkeiten führen kann.

Denn Möllers Tochter geht in Herten auf die Erich-Klausener-Realschule. Während das Gesundheitsamt im Kreis Recklinghausen entschieden hat, die Quarantäne nach den Negativ-Tests aufzuheben, blieb das für Familie Möller zuständige Gesundheitsamt Gelsenkirchen hart. Möllers Tochter musste also bis zum 27. Dezember in Isolation bleiben. „Sie war unendlich traurig“, sagt ihre Mutter. „Aber es hat ja nichts genutzt, also haben wir versucht, es uns so schön wie möglich zu machen und das Kinderzimmer renoviert.“ Der schwache Trost für ein kaputtes Fest.

Omikron-Infektion: Quarantäne dauert auch bei Geimpften 14 Tage

Die rechtlichen Regelungen finden sich in der Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW. Bei Ungeimpften endet die Quarantäne grundsätzlich frühestens nach 14 Tagen durch einen PCR- oder in einem Schnelltestzentrum durchgeführten Antigen-Test. Geimpfte, die durchgehend keine Symptome haben, können sich nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test freitesten. Geimpfte, die symptomatisch sind oder waren, müssen für 14 Tage in Quarantäne. Verkürzen können sie diese nicht.

Im Hinblick auf die neue Mutante Omikron wurden die Regeln allerdings verschärft, es gibt keine Ausnahmen mehr für Geimpfte. Wer sich mit Omikron angesteckt hat, muss mindestens für 14 Tage in Quarantäne, unabhängig vom Impfstatus.

Omikron-Variante: 14-tägige Quarantäne auch für Kontaktpersonen

Die zweiwöchige Quarantänepflicht gilt bei Omikron auch für Kontaktpersonen. Wer als Kontaktperson zu einer mit der Omikron-Variante infizierten Person gilt, muss demnach für 14 Tage in Quarantäne. Auch hier besteht keine Möglichkeit, sich vorzeitig freizutesten. Das gilt ebenfalls unabhängig vom Impfstatus. Besteht kein Omikron-Verdacht, sind die Regelungen für Kontaktpersonen wesentlich lockerer (Infobox).

Weitere Quarantäne-Regeln

Sofern bei einer mit Corona infizierten Person keine Omikron-Variante nachgewiesen wurde, müssen vollgeimpfte Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Sie müssen allerdings beobachten, ob sie Symptome entwickeln. Sollte dies der Fall sein, müssen auch sie sich testen lassen und bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne.

Bei ungeimpften Kontaktpersonen endet die Quarantäne nach Ablauf von zehn Tagen. Es besteht die Möglichkeit, sich am fünften Tag mit einem PCR-Test oder am siebten Tag mit einem Schnelltest freizutesten.

Derzeit wird allerdings bereits darüber diskutiert, die Quarantäne-Zeiten mit Blick auf Omikron zu verkürzen. Der Grund sind Sorgen vor „Massenquarantänen“ bei weiterer Ausbreitung der hoch infektiösen neuen Variante – die zu großen Ausfällen in der Polizei, Feuerwehr oder in Krankenhäusern führen könnten.

Für Heike Möllers Tochter kommt diese Diskussion natürlich viel zu spät. Sie musste 14 Tage in Quarantäne bleiben – und ihre Hertener Klassenmakeraden eben nicht. Warum diese Entscheidung? Wie man im Kreis Recklinghausen auf Nachfrage mitteilt, handelte es sich bei dem inzwischen übrigens bestätigten Omikron-Verdachtsfall um eine Lehrkraft. „Weil die Klasse aber durchgehend Maske getragen hat und es ein multifunktionales Hygienekonzept gab, haben wir in diesem Einzelfall entschieden, dass es kein Risiko der Übertragung gab. Also wurde die Quarantäne nach den negativen Testergebnissen frühzeitig aufgehoben“, erläutert Tim Deffte, Leiter der Pressestelle.

Gesundheitsamt Gelsenkirchen handelt streng nach Quarantäne-Verordnung

Man habe das Gesundheitsamt Gelsenkirchen über die Entscheidung informiert – dort handelte man bei der Entscheidung zu Heike Möllers Tochter jedoch streng nach der Landesverordnung. „In Gelsenkirchen werden die engen Kontaktpersonen zu einer Person mit einer Omikron-Variante, unabhängig von Genesenen- oder Impfstatus, 14 Tage quarantänisiert“, heißt es auch auf Nachfrage von der Gelsenkirchener Behörde. Mit anderen Worten: Hier wollte man wirklich absolut auf Nummer sicher gehen.

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Einen grundsätzlich liberaleren Umgang mit Quarantänen habe man in Gelsenkirchens Nachbarschaft jedoch nicht, betont Deffte, Sprecher im Kreis Recklinghausen. „Es sind immer Einzelfallentscheidungen.“ Dass man bei den Hertener Schülern aufgrund der bevorstehenden Weihnachtstage ein Auge zugedrückt habe, sei übrigens nicht der Fall gewesen. „Es darf keine Rolle spielen, welche Feiertage bevorstehen. Es entscheidet nur die Faktenlage.“