Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen will nicht länger nur auf die NRW-Landesregierung warten und verhängt verschärfte Corona-Regeln. Was jetzt gilt.

  • In den Gelsenkirchener Stadtteilzentren gilt ab Freitag wieder eine Maskenpflicht.
  • In den städtischen Dienstgebäuden gilt nun auch für Besucher die 3G-Regel.
  • Das Gesundheitsamt wird mit Personal aus anderen städtischen Referaten verstärkt.

An die jeweilige Corona-Infektionslage in der Stadt angepasst handeln, lieber etwas vorsichtiger als zu nachsichtig sein und, wenn möglich, immer im Gleichschritt mit dem Land vorgehen, damit hier nicht Regeln gelten, die schon hinter der Stadtgrenze keine Gültigkeit mehr haben. Das ist seit Beginn der Pandemie die Devise, die sich die Gelsenkirchener Stadtverwaltung und Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff selbst auf die Fahne geschrieben haben. Jetzt schert Gelsenkirchen aber aus und erlässt selber eine Maskenpflicht und 3G-Regeln, die dem Infektionsschutz dienen sollen.

Seit einigen Wochen ist der Unmut im Hans-Sachs-Haus über die Corona-Politik in Bund und Land unüberhörbar. Verärgert hat man vor Ort mit angesehen, wie der Dissens zwischen dem geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister, Jens Spahn, und der Ständigen Impfkommission beim Thema Booster-Impfung wesentlich dazu beigetragen hat, dass sich vor dem Impfbus von heute auf morgen lange Schlangen bildeten und der Druck auf die Stadt, die auf die große Nachfrage bei den Auffrischungsimpfungen nicht ausreichend vorbereitet war, erheblich wuchs.

Gleichzeitig überrumpelte die NRW-Landesregierung die Städte mit der Aufforderung, wieder Impfstellen zu eröffnen, um allen Interessierten zeitnah ein Angebot zu machen, während Erlasse zum Zwecke der Kontaktreduzierungen – etwa in der Schalker Arena und bei anderen Veranstaltungen – bis heute auf sich warten lassen.

  • Beim Corona-Gipfel haben Bund und Länder strengere Regeln beschlossen
  • Die schärferen Maßnahmen kommen einem „Lockdown für Ungeimpfte“ gleich
  • Bunsweit 2G, Bölleverbot an Silvester, Impfpflicht für alle, Regeln für Weihnachtsmärkte – hier finden Sie alle Beschlüsse

Gelsenkirchen führt die Maskenpflicht in den Einkaufsstraßen wieder ein

Jetzt zieht die Stadtverwaltung die Reißleine und verschärft die Coronaschutzmaßnahmen in Gelsenkirchen in Absprache mit dem Düsseldorfer Gesundheitsministerium selbst – jedenfalls im Rahmen ihrer im Vergleich zum Land überschaubaren Möglichkeiten.

Und das, nur wenige Stunden vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag (2. Dezember), bei der strengere Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen werden sollen. So sehr sich Luidger Wolterhoff „endlich Maßnahmen zur Kontaktreduzierung“ wünscht, so groß sind auch seine Zweifel, dass diese zeitnah in Düsseldorf beschlossen werden. „Die Dramatik der Lage ist vielen offensichtlich noch nicht klar“, sagt Wolterhoff und spricht von einem „Entscheidungsvakuum mit Blick auf die Landtagswahl in NRW im Frühjahr 2022 wie zuletzt allerorts vor der Bundestagswahl.“

Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff kritisiert die Landesregierung für ihr zögerliches Corona-Krisenmanagement.
Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff kritisiert die Landesregierung für ihr zögerliches Corona-Krisenmanagement. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht

Deshalb wird die Maskenpflicht auf den Einkaufsstraßen in Gelsenkirchen wieder eingeführt. Wer dann noch auf der Bahnhofstraße oder der Hochstraße und in den Stadtteilzentren ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Maskenpflicht gilt auch auf den Weihnachtsmärkten und anderen Märkten. Ausnahmen gibt es für Personen, die am jeweiligen Stand Speisen oder Getränke verzehren. Andernfalls, das weiß man auch im Krisenstab der Stadt, hätten die Weihnachtsmärkte wohl kaum noch Besucher.

3G-Regel auch für Besucher in städtischen Dienstgebäuden in Gelsenkirchen

Neu ist auch, dass fortan in städtischen Dienstgebäuden eine 3G-Regel auch für Besucher gilt. Wer etwa im Hans-Sachs-Haus einen Termin im Bürgercenter hat, der wird bei der Anmeldung im Foyer seinen entsprechenden Nachweis vorzeigen müssen. Bei anderweitigen Terminen eines Mitarbeiters im Rathaus ist der Nachweis am Arbeitsplatz des jeweiligen Stadtbediensteten vorzulegen. Dies gilt ebenso wie die Maskenpflicht ab Freitag (3. 12.).

Einen Tag später, am Samstag, wird der zweite Impfbus von Stadt und DRK auf die Straße geschickt. Zwei Tage früher als zuletzt angekündigt, soll damit das mobile Impfangebot erhöht werden. Bis zu 1000 Impfungen am Tag schaffen die Mitarbeiter in den Impfbussen zusammen.

„Wenn das Land nicht schnell handelt, müssen wir im Zweifel auch darüber hinaus weiter selbst aktiv werden und überlegen, wie wir bei Veranstaltungen in Gelsenkirchen die Kontakte weiter reduzieren können“, kündigt Luidger Wolterhoff bereits an, dass der Krisenstab der Stadt am Freitag erneut einberufen wird, um die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz und etwaige Signale aus Düsseldorf zu bewerten.

Lesen Sie auch: