Gelsenkirchen. Lange hat sich die Stadt Gelsenkirchen Zeit gelassen, um über die Corona-Regeln auf den Weihnachtsmärkten zu entscheiden. Nun gibt es Antworten.

Nur zwei Tage vor dem Start des Weihnachtsmarktes in Buer und drei Tage vor der Eröffnung des Weihnachtsdorfes auf dem Heinrich-König-Platz in der Gelsenkirchener Altstadt, hat Stadtkämmerer und Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff verkündet, welche Corona-Schutzmaßnahmen beim Hüttenzauber in der Emscherstadt gelten sollen. Nun ist klar: Gelsenkirchen fährt einen härteren Corona-Kurs als viele andere Kommunen.

Demnach soll es nun eine 2G-Regelung für alle Besucherinnen und Besucher ab 13 Jahren geben. Das heißt: Nur Geimpfte und Genesene ab diesem Alter bekommen Zutritt. Die gleichen Regeln sollen für die Feierabendmärkte auf dem Heinrich-König-Platz in der Altstadt und der Domplatte in Buer gelten.

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Aufgrund der in den vergangenen Wochen bundesweit rasant gestiegenen Infektionszahlen – insbesondere ungeimpfter Menschen – und der deshalb drohenden Überlastung des Gesundheitssystems, werden bereits seit Wochen deutlich strengere Schutzmaßnahmen diskutiert. Dabei wird unter anderem die Forderung nach dem Ausschluss ungeimpfter Personen von Freizeitaktivitäten immer häufiger ins Gespräch gebracht.

Gelsenkirchener Weihnachtsmärkte: KOD will Stichpunktkontrollen durchführen

In Duisburg etwa dürfen nur Geimpfte und Genesene auf den Weihnachtsmarkt. Wer dort bei Stichpunktkontrollen vom Ordnungsamt ohne entsprechenden Nachweis erwischt wird, muss 250 Euro zahlen. Auch in Gelsenkirchen soll der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) stichpunktartig kontrollieren, gerade auch zu den Stoßzeiten mit größeren Teams. Auch hier sollen 250 Euro fällig werden, wenn die Regeln missachtet werden. Noch muss die Stadt zwar ihr Konzept vom Düsseldorfer Gesundheitsministerium genehmigen lassen. Mit einem Einspruch ist aber nicht zu rechnen.

„An den Tresen, beim Essen und Trinken, wird immer kontrolliert. Wer dort etwas kauft, muss sich immer ausweisen“, erklärte Luidger Wolterhoff am Dienstagvormittag bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz der Stadt. Das heißt: Wer Glühwein bestellt, wird immer kontrolliert; wer einen Nussknacker beim Handwerksstand kauft, muss den Nachweis nicht immer sofort griffbereit haben. Auch interessant: Die vierte Corona-Welle rollt. Was bedeutet das für Gelsenkirchen? Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff über 2G, Kontaktverfolgung und Impfungen

2G-Regelung kann teils zu kuriosen Situationen in Gelsenkirchen führen

Ähnliche Regeln kündigten etwa auch Bonn (ab 17.11.) und Münster (ab 22.11.) an. Dort gibt es ebenfalls nur einen Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene. Auf den meisten anderen Weihnachtsmärkten in der Region gilt 3G (geimpft, genesen oder getestet).

Der Stadt ist bewusst, dass es durch die 2G-Regelung teils zu „kuriosen Situationen“ kommen kann: Wer eine Bratwurst am Weihnachtsmarkt kauft, muss geimpft oder genesen sein; wer es wenige Meter weiter an einem regulären Imbiss tut, jedoch nicht mehr. Das EiscafeBotticelli an der Hochstraße in Buer, das zum Weihnachtsmarkt auch einen Glühweinverkauf anbietet, wird am entsprechenden Stand um 2G-Nachweise bitten müssen - innerhalb des Cafés wird jedoch nur, wie bisher, die 3G-Regelung gelten.

Diese Corona-Schutzmaßnahmen gelten auf den Gelsenkirchener Weihnachtsmärkten

Auch in Gelsenkirchen haben die Verantwortlichen lange um eine Entscheidung gerungen, welche Voraussetzungen Besucherinnen und Besucher erfüllen müssen, um wieder bei Glühwein und Backkartoffel entspannte Momente erleben zu können, nachdem die Weihnachtsmärkte im vergangenen Jahr der Pandemie geschuldet ausgefallen waren.

Wolterhoff sagt: „Uns ist es wichtig, dass der Weihnachtsmarkt stattfinden kann, dass das gesellschaftliche Leben zumindest für Geimpfte oder Genesene einigermaßen normal weitergehen kann. Ich bin zwar weiterhin gegen eine Impfpflicht, aber inzwischen bin ich der Meinung, dass die Fragen des Impfens zwar eine individuelle, aber keine private Entscheidung ist. Deshalb halte ich unsere Verordnung für angemessen“.

Der Krisenstabsleiter macht aber auch kein Geheimnis daraus, dass er eine solche allgemeine Entscheidung von der schwarz-gelben Landesregierung erwartet hätte, die aber mehr mit politischen Spielchen und Gerangel mit dem kleinen Koalitionspartner (FDP) beschäftigt sei, als mit Entscheidungen, die den medizinischen Sachverstand dieses Landes einbeziehe.

Etwa drei Stunden später erklärte NRW-Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU): Infolge stark steigender Corona-Zahlen sollen in NRW im Freizeitbereich flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene eingeführt werden, die nicht geimpft oder genesen sind. In besonders sensiblen Bereichen solle sogar 2G plus gelten.

Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff erklärt in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz, welche Regeln auf den Weihnachtsmärkten in der Stadt gelten.
Gelsenkirchens Krisenstabsleiter Luidger Wolterhoff erklärt in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz, welche Regeln auf den Weihnachtsmärkten in der Stadt gelten. © FUNKE Foto Services | Oliver Mengedoht