Gelsenkirchen. Prozess um einen brutalen Erpressungsversuch im Mafia-Stil: Was einem Gelsenkirchener Geschäftsmann und seinem Sohn vorgeworfen wird.

Vermummte Handlanger, zertrümmerte Knochen und Todesdrohungen mit Pistolen: Was sich anhört wie die Zutaten des Mafia-Blockbusters „Der Pate“, sind die Details eines weiteren spektakulären Prozesses, weswegen sich ein Gelsenkirchener Geschäftsmann mitsamt seinem Sohn am Freitag, 12. November, vor dem Essener Landgericht verantworten muss.

Anklage gegen Gelsenkirchener: Besonders schwerer Versuch der räuberischen Erpressung, Diebstahl mit Waffen, gefährliche Körperverletzung

Dem 57-jährigen Gelsenkirchener Unternehmer und dem 27-jährigen Mitangeklagten wirft die Staatsanwaltschaft „versuchte besonders schwere räuberische Erpressung“, „gefährliche Körperverletzung“ sowie „Diebstahl mit Waffen“ vor. Dass es sich um den Sohn des erfolgreichen Geschäftsmannes handelt, hat das Gericht auf Nachfrage dieser Zeitung bestätigt.

Der angeklagte Gelsenkirchener Unternehmer muss sich zugleich noch in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung verantworten. Der Vorwurf: Über manipulierte Geldspielautomaten (Symbolbild) ist Bargeld am Fiskus vorbei in schwarze Kassen geflossen.
Der angeklagte Gelsenkirchener Unternehmer muss sich zugleich noch in einem Prozess wegen Steuerhinterziehung verantworten. Der Vorwurf: Über manipulierte Geldspielautomaten (Symbolbild) ist Bargeld am Fiskus vorbei in schwarze Kassen geflossen. © WR | Foto: Theo Schmettkamp

Der Unternehmer wird derzeit parallel zu diesem Prozess noch wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zur Rechenschaft gezogen – erst am 22. Oktober wurde die Untersuchungshaft für den 57-Jährigen gegen eine Kaution von 200.000 Euro außer Vollzug gesetzt. Über manipulierte Geldspielautomaten soll Bargeld an Finanzamt vorbei einkassiert worden sein.

Falle: Schläger zerren Opfer in die Wohnung des Unternehmersohnes in Gelsenkirchen

Um sehr viel Geld geht es auch in diesem Fall, genauer gesagt um 200.000 Euro. Folgt man der Anklage, so gleicht die Szenerie zum Tatzeitpunkt dem Plot eines Hollywood-Drehbuchs, um der Forderung Nachdruck zu verleihen.

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Unter einem Vorwand sollen die beiden späteren Opfer, darunter der Freund der Tochter, am 12. Dezember 2018 in die Gelsenkirchener Wohnung des mitangeklagten Sohnes gelockt worden sein. Die Einladung dazu folgte über das Handy der Tochter. Die beiden Männer wurden vor Ort durch eine Art Rollkommando empfangen: zehn bis 15 vermummte Personen, die sie in die Wohnung zerrten, darunter der Sohn des Gelsenkirchener Geschäftsmannes.

Anklage: Hammerschläge auf die Finger, Pistolen an den Kopf gehalten, Todesdrohungen

Danach wurde der Anklage zu Folge nicht lange gefackelt. Das Empfangskommando nahm dem Duo Telefon und Autoschlüssel ab malträtierte die beiden mit Schlägen und Tritten. Hammerschläge krachten auf die Fingerknöchel, Pistolen und Glasflaschen wurden ihnen dabei an den Kopf gehalten.

Dann soll der 57-jährige Unternehmer aus Gelsenkirchen auf den Plan getreten sein. Laut Staatsanwaltschaft forderte er von dem Freund der Tochter binnen 24 Stunden 200.000 Euro zurück, andernfalls würden er und seine Familie getötet. Danach wurden die beiden Männer frei gelassen. Wie aus der Anklage hervorgeht, soll die Tochter im Laufe einer mehrjährigen Beziehung ihrem Freund immer wieder Geldgeschenke gemacht haben.

Verletzungen: Knochenbrüche im Gesicht, Platzwunden, kaputte Zähne

Zu einer Zahlung des Geldes ist es laut Gericht nicht gekommen. Die beiden Männer trugen eine Vielzahl an Verletzungen davon. Der Freund der Tochter erlitt Platz- und Schürfwunden, Prellungen sowie ein blaues Auge. Seinem Begleiter wurden Knochen im Gesicht gebrochen und Zähne beschädigt.

Das Strafmaß für eine besonders schwere räuberische Erpressung mit Waffen oder gefährlichen Werkzeugen liegt nach Behördenangaben bei fünf bis 15 Jahren Haft. Der „Versuch“ könnte ein Strafmilderungsgrund sein.

Der Prozess vor der VII. Großen Strafkammer beginnt am Freitag, 12. November, um 9.30 Uhr im Saal 386a am Landgericht Essen (Zweigertstraße 52). Drei Fortsetzungstermine (19. und 26. November, 3. Dezember) sind angesetzt.